„MEGA“ – nichts hören, nichts sehen, nicht haften?

Morgen soll DIE Filesharingplattform der Zukunft online gehen. Mega. Größer, fetter, schneller, sicherer und und und….

Kim Schmitz ist der festen Überzeugung, dass er sich mit der Filesharing-Plattform rechtskonform verhält. Für Urheberrechtsverstöße könne man ihn nicht haftbar machen, da die Nutzer alleinige Herrscher über die Daten seien. Die Daten sollen schon vor dem Upload verschlüsselt werden. Die entsprechenden Schlüssel würden nicht bei Mega hinterlegt, daher hafte Mega nicht. So, so. Das kann man auch  etwas differenzierter sehen.Megakohle01

Rechteinhaber sollen jedenfalls die Möglichkeit des direkten Zugriffs auf die Server von Mega zu bekommen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte selbst zu entfernen. Diese Möglichkeit soll aber nur eingeräumt werden, wenn die Rechteinhaber zugleich versichern, dass sie keine rechtlichen Schritte gegen Mega einleiten. Also doch nicht so sicher, Herr Schmitz?

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Irgendwie peil ich gerade nicht, wie das realisiert werden soll. Wenn der Inhalt schon vor dem Upload verschlüsselt werden soll, ohne dass Mega den Schlüssel kennt: Wie will Mega Zugriff auf den Inhalt einräumen?

  2. Ich finde die Argumentation durchaus nicht unschlüssig. Schließklich haftet die Post ja auch nicht für den Inhalt der Pakete, die sie transportiert …

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