Melkkuh Urheberrechtsgesetz

Diskussionen über Diskussionen um ein Gesetz, mit dem sich bis vor gar nicht allzu langer Zeit nur spezialisierte Köpfe beschäftigt haben. Kein Wunder, dass dabei nichts Vernünftiges herauskommt. tatort urheberrechtJeder ist um seinen eigenen Vorteil bedacht und jeder ist bisher zu kurz gekommen, so scheint es. Schuld ist allein das Urheberrechtsgesetz. Völlig veraltet sei es, heisst es aus den Mündern der Beteiligten oder auch Möchtegern – Beteiligten. Über die Dauer der Schutzfristen kann man streiten. In der Tat. Die grundsätzlichen Regelungen halte ich dennoch und allemal für ausreichend, um alle Interessen angemessen zu berücksichtigen. Individuelle Spezifikationen können vertraglich fixiert werden. Wir haben in Deutschland keine Einzelfallgesetze, die jeden Hans-Müller und seine kleinkarierten Sorgen ausdrücklich in einem gesonderten Absatz eines allgemein-gültigen Gesetzes regeln. Nein, das haben wir nicht und sollten wir auch niemals haben.

Gefordert ist nicht die Politik, nicht der Gesetzgeber, sondern die Vertragspartner untereinander.

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Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins