Meme – Warum die permanenten Urheberrechtsverletzungen kaum einen Urheber jucken

Meme findet man im Internet und insbesondere in den Sozialen Medien en masse. Sie sind lustig und aussagekräftig, eine eigene digitale Kunstform und Kommunikationsform.

Problem – 90% aller Meme verletzen Urheber- und Persönlichkeitsrechte!

Das ist den meisten Nutzern egal oder sie wissen es schlicht und ergreifend nicht. Man hat ja bisher auch so gut wie nie von irgendwelchen Abmahnungen gehört. Der Technoviking ist eine seltene Ausnahme.

Wer heutzutage an das Urheberrecht denkt, sieht nur noch Abmahnwellen durch die Content-Industrie.

 

Das Urheberrecht hat bei der Bevölkerung einen sehr schlechten Ruf, den es eigentlich gar nicht verdient hat.

 

Warum gehen die Urheber und Rechteinhaber fast nie gegen Meme vor, obwohl ihre Rechte permanent damit verletzt werden. In den meisten Fällen sind einzelne Film- oder Serienausschnitte, Comics oder Bilder von Prominenten Grundlage eines Mem.

An einer Fair Use Reglung im deutschen Urheberrecht liegt es nicht. Die existiert schlicht und ergreifend in Deutschland nicht. Bei allen Urheberrechtsdebatten wurde eine solche Fair Use Regelung, wie sie bspw. in den USA existiert, zur Lösung des Urheberrechts-Dilemmas von verschiedenen Gruppen immer wieder in den Ring geworfen. Doch einflussreiche Interessenvertretungen haben ganz offensichtlich kein Interesse an einer solchen Fair Use Regelung. Diese Interessenvertretungen oder auch Lobbyisten stehen der Gesetzgebung scheinbar wesentlich näher.

Es ist doch offensichtlich, dass das aktuelle Urheberrecht und die aktuelle digitale Welt nicht zusammenpassen. In vielen Punkten werden normale harmlose Internet-User, ich spreche nicht von Filesharern, unnötig kriminalisiert. Meme sind ein solches Beispiel. Den Urhebern und Rechteinhabern entsteht doch tatsächlich kein ernsthafter Schaden, wenn ein Bild oder eine Filmsequenz als Grundlage für ein Mem verwendet werden. Niemand würde sich wegen eines Mem nicht den Film anschauen. Im Gegenteil, Meme können sogar einen positiven Werbeeffekt haben. Das sehen die meisten Rechteinhaber und Urheber scheinbar auch so und gehen deswegen gegen solche Meme nur in den seltensten Fällen rechtlich vor. Bspw. wenn der Rechteinhaber oder Urheber durch das Meme diskreditiert wird oder der Ersteller des Mem damit Geld verdient (bspw. bedruckte T-Shirts oder Tassen mit dem Mem verkauft).

Also, alles gar nicht so schlimm, oder? Warum dann überhaupt eine Gesetzesänderung oder Fair Use Regelung?

 

Ganz einfach, der normale Internet-User ist tierisch verunsichert und hat Angst, dass permanent einer Abmahnung droht!

 

In der Theorie haben wir einen „knallharten“ Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverstoß vorliegen. Den Leuten reicht es nicht aus, dass man ihnen versichert, dass die Praxis zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung quasi gegen Null geht. Man liest doch überall nur noch von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Sie haben einfach Angst!

Das aktuelle Urheberrecht, insbesondere gegenüber Privaten, ist in einigen Punkten einfach nicht mehr zeitgemäß und auf die Internet- und Social Media-Nutzung nicht ausreichend ausgelegt. Das muss sich ändern.

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.