Seit kurzer Zeit nun gibt es sie, die Versicherung für Internetstreitigkeiten. Die ARAG bietet sie an. Freunde des Kollegen Vetter (der Ruf-Retter?). Was steckt dahinter? Schauen wir uns das Leistungsangebot an, welches sich auf der Internetpräsenz der ARAG findet:
„Schadenersatz-Rechtsschutz
Wir helfen z.B., wenn jemand an Ihre Daten gelangt ist und sie unbefugt nutzt oder jemand Ihren Ruf schädigt.
Unterlassungs-Rechtsschutz
Wir sorgen dafür, dass Sie Unterlassungsansprüche geltend machen können, z.B. bei Verleumdung oder Identitätsklau.
Vertrags-Rechtsschutz
Wir stärken Ihre Rechte als Privatperson rund um Ein- und Verkäufe oder Buchungen im Netz.
Aktive Strafverfolgung
Wir helfen Ihnen, die Verursacher von Mobbing und Rufschädigung zur Verantwortung zu ziehen.
Urheber-Rechtsschutz
Wir zahlen eine anwaltliche Beratung bei Abmahnung wegen irrtümlichem Download oder angeblichem Verstoß gegen
Urheberrechte.
Straf-Rechtsschutz
Wir übernehmen bei einem Strafverfahren gegen Sie und Ihre Familie die Anwaltskosten wegen Mobbing-Vorwürfen im
Internet oder angeblichen Urheberrechtsverstößen.
Rufretter fürs Netz
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt, wenn Ihre Online-Reputation auf dem Spiel steht. Er sorgt für die Löschung der
entsprechenden Daten.“
Nun gibt es bereits Stimmen, die fürchten, dass die Versicherung mit Anfragen überhäuft werden dürfte, da ja sogar Filesharing Fälle umfasst seien. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, siehe oben: Die ARAG zahlt eine anwaltliche Beratung – nicht mehr. Zudem sind die Beratungskosten für private Urheberrechtsfälle auf 500 Euro im Jahr begrenzt.
Die anderen Leistungsangebote dürften bereits von den herkömmlichen Versicherungen abgedeckt sein. Insbesondere Angriffe, denen sich der Versicherer ausgesetzt sieht, sind in der Regel von den gängigen Rechtschutzversicherungen, die Otto-Normalverbraucher abschließt, bereits umfasst. Liegt bspw. eine schuldhafte Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Versicherungsnehmers vor, muss ohnehin der Täter zahlen. Das Kostenrisiko der ARAG dürfte sich daher sehr in Grenzen halten.
Fazit:
Die ARAG dürfte einige „Internet-Versicherungen“ an den Mann und die Frau bringen, wobei die Gefahr einer Überversicherung nicht von der Hand zu weisen sein dürfte.
Ein interessanter Ansatz, die Frage ist nur wie weit bringt mir so eine Versicherung etwas, wenn der SChaden ja dennoch nicht von jetzt auf gleich behoben wird bzw. wie bemißt man dann den SChaden der entstanden ist?
Wenn ich mal so an Themen wie Facebook und Co denke, wo sich Bilder und INfos ja so raßend schnell verbreiten, wie will man da eine Schadenssumme genau festlegen ohne Pauschal zu werden?
Ich denke das solch eine Versicherung durchaus für viele Menschen die täglich im INternet zu tun haben, oder aber dort sogar ihre „Brötchen verdienen“ perfekt sein könnte.
Wie schnell könne übliche Nachrede & Co Schäden entstehen lassen, nur ob dann eine Versicherung immer den ganzen Schaden reguliert oder aber ob es doch mehr Kosten denn Nutzen ist, ich denke das müßte man dann einfach einmal ausprobieren.