Zurzeit vergeht kein Tag, an dem nicht mindestens ein bekannter Hit von Radiosendern und Fernsehanstalten aufgegriffen und umgetextet wird – passend zur Fussball-WM. Das ist in vielen Fällen lustig und in den meisten Fällen unzulässig, da die Urheberrechte und Verwertungsrechte an den Originalwerken verletzt werden.
Viele werden jetzt denken, dass es doch erlaubt sein muss, zu parodieren.
Parodien sind im rechtlichen Sinne als Bearbeitungen oder als Cover-Versionen anzusehen und bedürfen damit der Zustimmung des Urhebers. Will also ein Radiosender einen bekannten Hit mit den Stimmen der Nationalspieler parodieren, muss zuvor der Urheber oder der Verwerter des Liedes gefragt werden, ob er damit einverstanden ist. Eine solche Anfrage wird es in den meisten Fällen nicht geben.
Der einzige Rettungsanker, der den Sendern dann noch verbleibt, ist der mögliche Einwand, dass es sich bei der Neugestaltung des Liedes um eine sogenannte freie Benutzung des Originals handelt. Dies setzt voraus, dass ein eigenständiges, neues Werk entstanden sein müsste. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass das neue Werk sich wesentlich von dem Original unterscheidet. Auch das ist bei den meisten Versionen nicht der Fall, da bereits die Tonspur im Original verwendet wird.
Fazit:
Die Sender sollten sich die Mühe machen, eigene Lieder zu komponieren. Eine Anlehnung an bekannte Hits ist dabei kein Problem. Internetnutzern ist jedenfalls abzuraten, die gängigen Parodien in den Socials zu teilen.
Wieso sollte der Internetnutzer, der in einem Social eine solche Parodie teilt, hieraus einen rechtlichen Nachteil haben? 😉
Keine Parodien?!… Scha(n)de für Germany! Deutschland ist Weltmeister in Parodien!