Musikmissbrauch durch die NPD – einstweilige Verfügung kassiert

Die NPD spielte Musik im Wahlkampf ohne Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber. Man wollte das Volk besser erreichen. Daher der Rückgriff auf die Mainstream-Musik. Betroffen waren u.a. Titel der Gruppen „Wir sind Helden“ und „Helene Fischer“. Das LG Erfurt hat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Landesvorsitzenden der NPD erlassen und ihm untersagt, künftig weiterhin Titel der Band „Wir sind Helden“ ohne deren Zustimmung zu Wahlkampfzwecken zu nutzen.

Musikmissbrauch NPD

Die NPD versuchte im Wahlkampf in Sachsen  „möglichst normal zu erscheinen“, so der Landesvorsitzende der NPD Sachsen entschuldigend.

Fazit:

Das Abspielen von Musik im Wahlkampf bedarf der Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber. Dies gilt auch für Parteien.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

Ein Kommentar

  1. „Wir sind Helden – Gekommen um zu bleiben“
    „Helene Fischer – Atemlos durch die Nacht“

    Bei solchen Titeln ist es verständlich, dass die Pop-Künstler nicht in Verbindung mit der NPD gebracht werden möchten (siehe auch Andrea Berg-Ex-Tour-Bus-Vermietung; darf nicht für politische Unternehmungen vermietet werden). Auch bei einer Anfrage von der CDU/CSU/SPD/FDP hätten die Künstler ihr „Veto“ eingereicht, weil nicht für politische Veranstaltungen geeignet und sind Party-Songs. Die Parteien vernebeln mit solchen Songs das Gehirn der Wähler bei der Wahl-Entscheidung und das haben die Urheber hoffentlich auch richtig erkannt.

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