Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Google tausende von Löschungsanträgen in der nächsten Zeit zu bearbeiten hat. Dabei stellt sich die große Frage, wie es Google gelingen soll, der Masse an Anträgen Herr zu werden. Kann das Technologieunternehmen Google unter Umständen eine rein technische Lösung entwickeln? Die eindeutige Antwort lautet: Nein!
Keine technische Lösung möglich – Abwägung im konkreten Einzelfall erforderlich
Welche Daten müssen gelöscht werden? Nach Ansicht des EuGH ist in jedem konkreten Einzelfall ein „angemessener Ausgleich zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und den Grundrechten der betroffenen Person, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten“, zu finden.
Besonders gelagerte Fälle sind berücksichtigen – sorgfältige Prüfung erforderlich
Zwar überwiegen nach Ansicht des EuGH die Rechte der betroffenen Person im Allgemeinen auch gegenüber dem Interesse der Internetnutzer; der Ausgleich kann in besonders gelagerten Fällen aber von der Art der betreffenden Information, von deren Sensibilität für das Privatleben der betroffenen Person und vom Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu der Information abhängen, das u. a. je nach der Rolle, die die Person im öffentlichen Leben spielt, variieren kann. Der EuGH verlangt explizit, dass Google jeden Fall „sorgfältig“ überprüft und begründet.
Kein Fall gleicht dem anderen – Juristisches Verständnis gefragt
Eine solch geforderte sorgfältige Abwägung im Einzelfall muss immer individuell vorgenommen werden. Kein Fall gleicht dem anderen. Und dafür ist ein gewisses Maß an juristischem Verständnis gefragt. Offiziell gibt es keine Statistik, wie viele Juristen derzeit bei Google arbeiten. Es werden aber definitiv zu wenige sein, um die Masse der Löschungsanträge zu bewältigen. Eine rein technische Lösung ist auf Grund der vom EuGH geforderten sorgfältigen Prüfung und konkreten Abwägung des besonderen Einzelfalls jedenfalls nicht möglich.
Fazit:
Google hat die Wahl, entweder tausende neue Juristen einzustellen oder die Bearbeitung der Anfragen in jedem Mitgliedstaat outzusourcen, was sowohl in finanzieller als auch qualitativer Sicht die beste Lösung wäre, da die nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich sind. Die Algorithmen werden Google in dieser komplexen, weil menschlichen Angelegenheit, daher nicht weiterhelfen.
FA Gulden, LL.M.
Eher ist anzunehmen, dass Google seinen Betrieb gänzlich in Länder verlegen wird, auf die die hier beschriebene Rechtsprechung keinen Einfluss hat. Und ob sich wohl andere Suchmaschinen an dieses Urteil halten werden?
Ein kurzer Einblick in die Größe des Konzerns:
Google kam im frühen New Yorker Handel am Dienstag auf einen Wert von rund 394 Milliarden Dollar (288 Mrd Euro). ExxonMobil lag bei gut 389 Milliarden Dollar.
Da wird man ein paar Dollar für ein paar Redakteure wohl aufbringen können.
Selbst ein 50-stöckiges Hochhaus mit Büros inklusive Personal liegt eher noch im Bereich der Portokasse. Für Google Inc.jedenfalls.