„Nazi-Schnitzel“ – Wieso ein Schnitzel in Hakenkreuzform als Satire genießbar ist
Wie die Abendzeitung München berichtet, habe die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt, dass es aufgrund des Facebook-Post der „heute-show“ zu zwei Strafanzeigen gekommen sei.
Gibt es in diesem Fall überhaupt eine Grundlage für eine Strafbarkeit oder ist das Posting der „heute-show“ Satire?
Kurz: Es ist Satire, da die „heute-show“ mit dem Post das aktuelle, politische Geschehen in Österreich thematisierte.
Zu sehen ist ein Schnitzel in Hakenkreuzform mit dem Text:
Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: Möglichst flach und schön braun
Bei der Prüfung, ob ein Beitrag nun als zulässige Satire angesehen werden kann, muss immer auch eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden. Einzelne Begriffe und Formulierungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Wir haben es vorliegend mit einem Bild und einem dazugehörigen Text zu tun.
Die Anlehnung an den Nationalsozialismus durch die Verwendung der Hakenkreuzform ist nicht belanglos, sondern hebt in überspitzter Form die politische Richtung des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer hervor. Sowohl in dem Bild, als auch in dem Text wird der politische Kontext nicht aus den Augen gelassen. Dies muss sich Hofer gefallen lassen.
Wir benötigen grundsätzlich immer drei Dinge, um eine Satire annehmen zu können:
Den richtigen Feind, ein richtiges Fehlverhalten und eine Botschaft des Satirikers.
- Satireteauglicher Feind: (+) Hofer ist ein Rechtspopulist, kein Wehrloser und muss sich aufgrund seiner Aktivitäten auch heftiger Kritik stellen.
- Satiretaugliches Fehlverhalten? (+/-) Hofer äußert sich populistisch, aber bisher legal. Er sieht den Islam nicht als Teil der Gesellschaft zugehörig, will die Grenzen dicht machen und kokettiert mit den Ängsten des Volkes vor dem Unbekannten. Genau dieses zweideutige Verhalten ist im Reich der Satire sehr willkommen.
- Botschaft – fraglich ist, ob die „heute-show“ mit dem Post eine Botschaft übermitteln wollte, um bspw. auf einen Missstand hinzuweisen, um diesen zu beseitigen. Denkbar wäre es (bspw. Warnung vor der „braunen Gefahr“).
Vorliegend finden sich zudem weder Formalbeleidigungen, noch wird eine Person direkt angegriffen.
Daher gilt der Satiregrundsatz:
Alles ist zulässig, wenn kein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt. Hofer selbst wird nicht direkt attackiert und eine ernsthafte Verunglimpfung des österreichischen Volkes kann auch nicht ernsthaft angenommen werden. Im Zweifel pro Satire – in diesem Fall.
Ergebnis:
Die Staatsanwaltschaft Mainz wird die Verfahren einstellen.