Update:
Aufgrund zahlreicher Nachfragen: Hier der Weg zum Facebook-Webformular NetzDG
Vorab:
- Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken regelt (lediglich) das Verfahren, dass die Diensteanbieter wie Facebook, Twitter, Instagram und Youtube nun einhalten müssen, wenn strafbare Inhalte gemeldet werden.
- Das Gesetz kennt keine neuen Straftatbestände
- Das Gesetz kodifiziert die strafrechtlichen Vorschriften in einem neuen (Verfahrens-)Rahmen
Die Diensteanbieter sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu entfernen. Dies galt bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes – NetzDG. Dies scheint vielen Menschen bisher nicht bekannt zu sein.
Neu ist nun, dass ein Verfahren gesetzlich geregelt wurde, welches die Diensteanbieter in die Pflicht nimmt, wenn rechtswidrige und strafbare Inhalte gemeldet werden.
Die Diensteanbieter können nun nicht mehr untätig bleiben. Es drohen Bußgelder. In Millionenhöhe. Alles andere wird gerne überlesen.
Wie kam es zu dem NetzDG?
Hasskommentare, Hassbotschaften, Hass…
Es wurde erkannt, dass die Verbreitung von Hasskommentaren und -Botschaften eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben darstellen könnte.
Man wagte den großen Wurf und heraus kam das neue Gesetz, das den Betroffenen eine direkte Handlungsmöglichkeit gibt. Nun kann im Grunde genommen jeder Mensch bei den großen Diensteanbietern der sozialen Netzwerke Beschwerden einreichen. Man braucht noch nicht mal einen eigenen Account.
Die Diensteanbieter müssen diesen Beschwerden nun nachgehen.
Dies ist der status quo.
Ist die Meinungsfreiheit gefährdet?
Meines Erachtens ist die Meinungsfreiheit nicht gefährdet. Wird ein legaler Eintrag gelöscht, kann dieser wieder gepostet werden. Wird ein Account gesperrt, kann ein neuer angelegt werden oder das Netzwerk gewechselt werden bzw. eine andere Plattform genutzt werden auf der man ohnehin schon angemeldet ist. Dies sind die faktischen Reaktionsmöglichkeiten.
Das Gesetz sieht aber auch rechtliche Reaktionsmöglichkeiten vor:
Im Streitfall kann vom Zensierten eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden über die Frage, ob ein Inhalt nun rechtswidrig war oder nicht.
Das wird sich nicht lohnen. Das kostet zu viel Zeit und Geld. Effektiver ist es da schon, das ganze geschickt zu nutzen, und medial auszubreiten, wie bereits die Tage mehrfach geschehen. Und schon kommt das ganze in einen breiteren Umlauf als jemals zuvor. Klickzahlen garantiert.
Aus der täglichen Praxis kann ich zudem berichten, dass die Diensteanbieter bei weitem nicht jeden Eintrag löschen. Dies wird sich mE auch künftig nicht gravierend ändern.
Es wird auch künftig für jeden Menschen möglich sein, seine Meinung auf Facebook und Twitter frei zu äußern
In jedem Fall dürfte sich die Kooperationsbereitschaft der Diensteanbietern auch mit der Anwaltschaft verbessern. Es gab in der Vergangenheit zu viele Fälle, die unbeantwortet blieben. Das ist kein haltbarer Zustand.
Daher betrachte ich das Gesetz mit einem gewissen Abstand und finde es gut, dass beispielsweise Facebook bereits ein Webformular zur Verfügung stellt, indem die entsprechenden Anliegen an Facebook herangebracht werden können.
Die Kanzlei, die von Facebook als inländischer Zustellungsbevollmächtigter benannt wurde, reagiert auch innerhalb kürzester Zeit. Dies habe ich bereits zweimal ausgetestet. Das läuft also auch.
Fazit:
Besser ein schlechtes Gesetz gegen den Hass, als gar kein Gesetz.
Sicherlich hätte man kleinere Schritte unternehmen können (beispielsweise eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Diensteanbietern und den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten). In diesem Falle wäre die Thematik aber bei weitem nicht derart in das Bewusstsein der einzelnen Bürgerinnen und Bürger gelangt und erst recht nicht in das Bewusstsein der Medien und auch nicht der Politik.
Letzten Endes sollte man dem Gesetz eine Bewährungsprobe gestatten und abwarten, was in den nächsten Monaten passieren mag. Das Gesetz sollte keinesfalls gekippt, sondern allenfalls verbessert werden.
Aber was ist mit einer der Grundregeln: Freiheit im Internet? 🙂