Derzeit werden immer mehr Blogger wegen Bild- und oder Textverletzungen, sprich Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. In vielen Fällen ist der Verstoß dem Grunde nach gegeben. Man hört aber auch von Fällen, in denen nicht der Urheber abmahnt und auch der Rechteübergang streitig ist. In diesen Fällen sollte noch nicht einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Zum Teil werden 3.000 Euro an Schadensersatz für die Verwendung eines Bildes oder eines Textauszuges verlangt. Diese Summe dürfte ebenfalls in den meisten Fällen überzogen sein. Bin mal gespannt, wie die Gerichte ihre Rechtsprechung zu den Blogs entwickeln werden.
Es ist ohnehin Zeit, dieses Abmahnunwesen gründlich einzudampfen: § 97 a Abs. II UrhG generell auf die erste Abmahnung gegenüber Privaten ausdehnen, und schon wird’s ruhiger.