Nochmals: Rasch Urteil des LG Frankfurt zur IP-Adressenzuordnung ist mittlerweile rechtskräftig

Aufgrund der vermehrten Nachfrage, ob das Urteil des LG Frankfurt zur IP-Adressenzuordnung, welches wir gegen Rasch erstritten haben denn nun rechtskräftig ist oder nicht: Ja, es ist rechtskräftig.file_upload Der Kollege Guido Kluck hat auf seinem Blog fälschlicherweise die Meldung verbreitet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und bezieht sich dabei auf einen älteren Artikel unserer Kanzlei. Wir haben den Kollegen bereits heute Früh darüber in Kenntnis gesetzt. Er wird es sicherlich bald abändern.

Das Urteil, das GGR erstritten hat: IP-Adressurteil

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins