Persicope, Meerkat und Co. – Warum wir beim Live-Streaming keine Sendelizenz gebrauchen können – Rettung für Diekmann und Böhmermann?

Recht auf Vergessen Google

Wir haben bereits darüber berichtet, dass mit dem Live-Streaming von Inhalten Probleme für die Streaming-Anbieter entstehen können und wohl auch werden. Die urheber- und medienrechtlichen Problematiken stellen uns vor Hürden, die aber zu überwinden sind, so dass alle Beteiligten zufrieden sein können.

Unüberwindbar erscheint uns jedoch die Problematik, dass der Nutzer, der einen Stream überträgt, in Deutschland unter Umständen eine Sendelizenz benötigt. Ein Blick in die §§ 20 Abs. 1, 2 Abs. 1 und Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag legt diese Vermutung nahe, so Rechtsanwalt Röttger.

Das kann und darf nicht sein, wenn wir global nicht ins Hintertreffen geraten wollen.

 

Rechtsanwalt Röttger:

Viele werden sich fragen, was zum Geier hat Live-Streaming per Periscope oder Meerkat bitte mit Rundfunk à la ARD, ZDF, RTL und Co. zu tun? Richtig, nix! Trotzdem wurde der Begriff Rundfunk im Rundfunkstaatsvertrag derart definiert, dass auch Live-Streaming, wenn es mehr als 500 Personen erreichen kann – was bei Periscope bisher immer der Fall ist – unter den Rundfunk-Begriff fallen kann. Wie immer, Auslegungssache. Daher gibt es in Deutschland bis heute die Limitierung von 10 Personen bei Hang-Outs und YouTube Livestreaming wird in Deutschland erst gar nicht angeboten.

 

Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag ist noch gar nicht so alt.

 

Fachanwalt Gulden:

 

Man muss also davon ausgehen, dass die Väter und Mütter dieses Vertrages bewusst in Kauf nahmen, dass man für die Übertragung von Inhalten via Streamings eine Lizenz benötigt. Vielleicht war es auch so gewollt.

 

Fakt ist, dass eine Sendelizenz viel Geld kostet und damit für die meisten Streaming-Anbieter zu einem Totalverbot der Übertragung von Inhalten führen würde. So fände quasi eine Zensur statt zur Sicherung der bisher bekannten Rundfunksendeanstalten. Das ist nicht gewollt. Zumindest nicht von denen, die die Chancen für die Zukunft erkennen.

Der Rundfunk und auch die Anstalten haben nach wir vor ihre Daseinsberechtigung, müssen aber abspecken – zugunsten des Live-Streamings.

Die Übertragung von Inhalten via Live-Streaming wird zu einem unverzichtbaren Bestandteil der medialen Berichterstattung und letzen Endes wird dies die Pluralität und Meinungsvielfalt fördern.

Diekmann und Böhmermann wissen wahrscheinlich gar nicht, was da derzeit noch auf sie zukommen kann, wenn sie weiterhin unbedarft Live-Streams anbieten. Wir hoffen aber, dass die beiden rundfunkrechtlich ungeschoren davonkommen werden und die Zukunft jetzt beginnt.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins