Die Filesharing Abmahnungen sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Nach den medial verfolgten Abmahnwellen, sind viele User auf Filehoster oder Streamingportale ausgewichen. Erst die vermeintliche Streaming-Plattform Popcorn Time hat wieder für eine Belebung der Abmahntätigkeiten gesorgt. Auf Popcorn Time bekommt der User aktuelle Kinofilme und TV-Serien zu sehen. Wer dort nach Pornos suchte, schaute in die Röhre. Wie tarnkappe.info berichtet, wurde am 27.05.2015 porntime.ws der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Eintrag im Porn Time Blog bestätigt dieses Datum.
Das Comeback der Pornoabmahnung?
Um die Pornoindustrie ist es in Bezug auf Filesharing Abmahnungen sehr ruhig geworden. Die einzige Ausnahme, der RedTube Abmahnskandal im Dezember 2013.
Das kann sich mit Porn Time schlagartig ändern. Bisher sind uns noch keine Abmahnungen bekannt. Die Anwendung ist aber auch erst ein paar Tage auf dem Markt.
Porn Time ähnelt nicht nur in der optischen Aufmachung und mit dem Logo sehr Popcorn Time, sondern scheinbar auch mit der Technik unter der Haube. Bevor man Porn Time verwenden kann, muss man zunächst eine ca. 26 MB große Datei (unter Windows) herunterladen und installieren. Im Anschluss kann der User auf zahlreiche Pornos in HD Qualität und voller Länge zugreifen. In vielen Fällen handelt es sich um Profiproduktionen. Daher ist Porn Time insbesondere für User interessant, die keine Lust auf die Amateur Pornos der einschlägigen Portale haben. Ein kurzer Blick in das Repertoire hat ergeben, dass auch Produktionsfirmen vorhanden sind, die in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Kanzleien wegen Filesharings haben abmahnen lassen.
Achtung, kein reines Streaming – Torrent-Technologie im Einsatz!
Schon auf der Startseite von Porn Time ist der kleine Hinweis gegeben, dass Porn Time die Filme unter Verwendung der Torrent-Technologie streamt. Und genau wie bei Popcorn Time liegt hier in Deutschland für den Porn Time User das Problem. Es handelt sich bei Porn Time gerade nicht um ein reines Streaming-Programm. Genau diesem fatalen Irrtum unterliegen auch immer wieder Popcorn Time User, mit der Folge, dass diese aktuell in vielen Fällen eine teure Abmahnung erhalten und die Welt nicht mehr verstehen. Denn es ist immer wieder zu lesen, dass der reine Konsum eines Streams keine Urheberrechtsverletzung darstellt – dies ist auch unsere Meinung.
Aufgrund der Torrent-Technologie werden jedoch im Hintergrund die angeschauten Dateiteile per Upload Dritten zur Verfügung gestellt. Das gleiche Prinzip wie bei einer Tauschbörse! Mit wahrscheinlich den gleichen Folgen.
Dementsprechend einfach kann für die Rechteinhaber die IP-Adresse des Users ermittelt werden, der sich einen solchen Porno über Porn Time anschaut. Die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung, liegt genauso wie bei PopcornTime vor.
Porn Time hat das gleiche Problem wie Popcorn Time – die hohe Abmahngefahr
Vielleicht ist Porn Time illegal in deinem Land
Porn Time weisen schon auf ihrer Startseite daraufhin, dass die Nutzung von Porn Time in „deinem“ Land illegal sein könnte:
Porn Time streams movies from torrents. Downloading copyrighted material may be illegal in your country. Use at your own risk.
Dieser Hinweis ist durchaus ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass die Betreiber von Porn Time sehr wahrscheinlich keine Lizenzen für die dort aufgeführten Pornos erworben haben.
Das Recht auf Privatkopie gem. § 53 I UrhG ist auch nicht einschlägig, da hier wohl offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwendet werden, was ja bereits der oben genannte eigene Hinweis auf die Illegalität klar machen sollte. Ob Pornos tatsächlich die geistige Schöpfungshöhe erreichen, damit sie sich ein urheberrechtliches Filmwerk schimpfen können, kann dahinstehen. Die Pornoaufnahmen genießen als Laufbilder gem. § 95 UrhG urheberrechtlichen Schutz.
Es kommt auch nicht darauf an, dass sich viele Nutzer nicht bewusst sind, dass sie überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Fazit:
Kein reines Streaming und kein Recht auf Privatkopie.
Wer keine Abmahnung riskieren will, sollte die Finger von Porn Time lassen und sich lieber den gängigen Streaming Angeboten wie YouPorn, XHamster und Co zuwenden!
Es gibt kein Urheberrechtsschutz für Pornos.
Siehe http://www.damm-legal.de/print.php?id=6199
Obgleich ich solche Angebote nicht nutze irritiert mich Ihre Äußerung.
Nicht geschützte Werke dürfen verbreitet werden.
Hallo Herr Rother, wie in meinem Artikel am Ende erklärt, mag es sein, dass vielleicht einige Pornos, nicht zwangsläufig alle, kein urheberrechtliches Werk sind. Jedoch sind auch solche Filme als Laufbilder gem. Paragraph 95 UrhG geschützt und der illegale Down- und Upload kann abgemahnt werden.