BILD ONLINE, BUNTE Online und der Stern berichteten über den Absturz der MH17 Maschine in der Ostukraine. Gemein war diesen Pressevertretern dabei, dass sie im Rahmen ihrer Berichterstattung allesamt Bilder von den Opfern und/oder den Opferfamilien veröffentlichten, um über die Geschehnisse zu berichten. Zum Teil wurden privateste Dinge der Opfer publiziert.
Das Vorgehen wurde nun zu Recht vom Presserat gerügt. Die Rechte der Opfer seien verletzt.
Ursula Ernst, Vorsitzende des Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats, erkannte richtig, dass „Nur weil jemand zufällig Opfer eines schrecklichen Ereignisses wird, darf er nicht automatisch mit Foto in der Presse gezeigt werden“.
Eine identifizierende Opfer-Berichterstattung ist beschämend und verletzt die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte der Opfer als auch die der Angehörigen und sollte von jedem ignoriert werden, der aufrichtig Anteil nimmt, an der schrecklichen Katastrophe.
Nicht „gerügt“, sondern „missbilligt“. -> http://www.heise.de/tp/news/Stoppt-Putin-jetzt-Cover-war-nur-halbschlimm-2389838.html
Ganz richtig, werter Kollege. Die Rüge war im umgangssprachlichen Ton gemeint.