Update vom 05.11.2014:
Panikmache oder Wirklichkeit – drohen boerse.bz Usern ernsthaft Abmahnungen? Antworten von RA Tobias Röttger, LL.M. zu der Frage.
Die Luft wird dünner in der „Raubkopierer-Welt“. Erst kinox.to und jetzt boerse.bz – Streaming und One-Click-Hoster. Gemäß der unten aufgeführten Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Köln wurden 121 Wohnungen durchsucht. Im Visier sind Verantwortliche von boerse.bz und Uploader. Ihnen wird vorgeworfen, den Nutzern von boerse.bz kostenlos urheberrechtlich geschützte Dateien (Filme, TV-Serien, Musik, eBooks und Software) bereitgestellt zu haben. Tarnkappe.info berichtete hier davon.
Waldorf Frommer an Razzia gegen boerse.bz beteiligt – Drohen jetzt Abmahnungen? Welche Schadensersatzforderungen können entstehen?

Wenn die Ermittlungsbehörden zeitnah Zugriff auf die Server, auf denen die einzelnen urheberrechtlich geschützten Dateien enthalten sind, haben sollten, besteht die Gefahr für die Nutzer von boerse.bz, dass diese eventuell eine Abmahnung erhalten könnten. Zumindest für die Personen, die in den letzten 7 Tagen die Angebote von boerse.bz genutzt haben. Im Gegensatz zu kinox.to, wo die Nutzer „nur“ per Streaming sich Filme und TV-Serien angeschaut haben, laden sich die boerse.bz Nutzer die Filme, TV-Serien, usw. herunter und erstellen dadurch eine illegale Kopie.
Keine Privatkopie – illegaler Download
Der Download ist insbesondere bei brandaktuellen Werken nicht durch die Privatkopie (§53 UrhG) geschützt. Für einen heruntergeladenen Film könnten auf den Downloader Schadensersatz- und Anwaltsforderungen von 150,00 € bis 250,00 € zukommen. Die Forderungen sind pro Werk wesentlich geringer als beim Filesharing, da der Downloader wirklich nur einen reinen Download und keinen zeitgleichen Upload begeht.
Für Uploader kann es teuer werden
Anders sieht es für diejenigen aus, die die Werke hochgeladen haben. Hier können durchaus fünf- bis sechsstellige Schadensersatzbeträge gefordert werden.
Waldorf Frommer ist an der Razzia neben der GVU beteiligt
Interessant ist, dass gemäß der Pressemeldung neben der GVU die Kanzlei Waldorf Frommer an der Aktion beteiligt ist. Einer der Gründe könnte sein, dass Waldorf Frommer im Auftrag ihrer Mandanten auch gegen die Downloader vorgehen soll. Daneben dürfte Waldorf Frommer auch ein erhebliches Interesse daran haben, dass die Nutzung von One-Click-Hostern eingedämmt werden, denn gegen die User kann man nur dann vorgehen, wenn die Server beschlagnahmt und zeitnah ausgewertet werden.
Die Leute wollen weiterhin „kostenlosen“ Content (Filme, TV-Serien, Musik, etc.) und werden durch diese Razzien nicht aufhören, sondern sich wieder über andere Wege das Material beschaffen. Aktuell werden sicherlich viele Nutzer von Kino-Streaming-Portalen (kinox.to o.ä.) oder One-Click-Hostern / Boards (boerse.bz o.ä.) die Finger lassen. Dies kann dazu führen, dass Portale wie Popcorn Time und Tauschbörsen wie Bittorrent wieder mehr Zulauf bekommen. Diese Nutzer lassen sich dann von Waldorf Frommer und Co. wieder einfacher ermitteln und abmahnen. Wir werden sehen, ob die Filesharing-Abmahnungen in den nächsten Wochen wieder stärker ansteigen.
Nachfolgend die Pressemeldung der StA Köln:
Köln (ots) – Die folgende Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Köln zu den heute (4.November) erfolgten Durchsuchungen zur Kenntnis:
Polizei und Staatsanwaltschaft Köln durchsuchen bundesweit wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials auf dem Portal „boerse.bz.“
Die Polizei in Köln hat unter Beteiligung von über 400 Polizeibeamten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) heute bundesweit insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das Portal „boerse.bz“ einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von ca. 2,7 Mio. Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. Hierdurch erzielen die Uploader monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro – die Rechteinhaber, insbesondere von Film- und Musikindustrie, gehen hingegen leer aus.
Das Ausmaß der illegalen Aktivitäten wurde unter Mithilfe und auf Anzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) sowie der Münchener Medienkanzlei WALDORF FROMMER ermittelt.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten Beweismittel in größerem Umfang (wie z.B. Computer, Festplatten, eine Vielzahl von CDs und DVDs) sichergestellt werden. Einige der Tatverdächtigen zeigten bereits Kooperationsbereitschaft. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich, über die Auswertung der Beweismittel weitere Erkenntnisse über die Raubkopierszene zu erlangen.
Wie wär’s mit einer Razzia bei „Waldorf Frommer“?! Man wird sicher belastende/s Material/Akten vorfinden – „Betrugsabsichten und so weiter, da die Server ausgewertert werden, das ist schon ein Aufbau zur Selbstbedienung…“
Ein Download, auch wenn der aus illegalen Webseiten stammen sollte, ist nicht relevant und auch nicht haltbar, da es von Gerichten zerpflückt wird… Sonst müsste man ja auch GOOGLE verklagen können, da GOOGLE auch die Suchergebnisse zu diesen Download-Portalen liefert…
Da drängt sich mir die Frage auf: Warum hält sich im Internet eigentlich jeder Clown für ein Genie?
Ja, Politiker & Juristen sind Clowns!!!$$$
Im Prinzip ist es doch ganz einfach, sucht euch einen guten und günstigen VPN Dienst im Ausland und lasst die Leitungen glühen. Hier mal drei kostengünstige und zuverlässige VPN Anbieter:
nvpn.net
vpn.sh
hidemyass.com
Und lasst euch bitte nicht von 5 oder 8 € im Monat abschrecken, Eine Abmahnung kann inkl. Anwalts- und Gerichtskosten leicht 2000 – 3000 € kosten. Dafür könnt ihr 20 Jahre einen VPN Dienst und Multihoster buchen 😀
Hier noch ein Geheimtipp (Multihoster):
premiumize.me
Schaut euch auch mal das FirefoxPlugin „ZenMate“ an, damit kann man super für lau anonym surfen und auch kleine Downloads durchführen.