Recht auf Datenlöschung wird „Gesetz“ – Welche Ansprüche haben Nutzer von Facebook, Google und Co. gegen Internetkonzerne?

Google zerstören
Google Suchmaschinenmonopol

Wie sieht mein Recht auf Datenlöschung künftig aus?

Das Recht auf Datenlöschung soll in der künftigen EU-Datenschutzverordnung ausdrücklich verankert werden. Bisher gibt es nur die Rechtsprechung des EuGH hierzu (Recht auf Vergessenwerden). Künftig müssen Facebook, Google und Co. die Nutzer fragen,

  • ob er/sie mit der weiteren Nutzung der personenbezogenen Daten einverstanden  ist

und dem Nutzer mitteilen,

  • zu welchen Zwecken die Daten weitergegeben werden sollen.

Die Nutzer müssen den Internetkonzernen dabei ihr ausdrückliches Einverständnis erteilen.

Welche Daten dürfen Google, Facebook und Co. künftig noch erheben?

Die Internetkonzerne müssen künftig das Prinzip der Datensparsamkeit beachten. Demnach dürfen mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer nur noch die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Wer sich künftig in einem Online-Shop anmeldet, der darf nicht nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden. Diese Information wäre nicht notwendig, um ein entsprechendes Konto zu eröffnen.

Wie kann ich künftig meine Daten löschen lassen?

Die Entwürfe der Verordnung sehen vor, dass die Nutzer einen Anspruch auf Löschung ihrer persönlichen Daten haben, die der jeweilige Konzern gespeichert hat. Den Nutzern wird es künftig möglich sein, einen entsprechenden Löschantrag bei den Anbietern wie Google, Facebook und Co zu stellen. Diesem Antrag auf Löschung müssen die Konzerne nicht nur nachkommen, sondern die Konzerne müssen die Anträge sogar an die Unternehmen weiterleiten, denen sie auch die Daten der Nutzer weitergeleitet haben. Zudem ist vorgesehen, dass auch Links aus den Suchmaschinen auf Antrag gelöscht werden, wenn diese zu Inhalten führen, die persönliche Daten der Nutzer betreffen. Den Antrag auf Löschung von Links aus den Suchergebnissen können Betroffene bereits jetzt selbst stellen und müssen sich nicht an den Datenschutzbeauftragten wenden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Daten löschen lassen will?

Bisher sehen die Planungen vor, dass der/die Bundesdatenschutzbeauftragte allein der richtige Ansprechpartner sein soll. Dies ist aber sowohl aus praktischen als auch aus rechtlichen Gründen zu überdenken. So gibt es in Deutschland derzeit lediglich 500 Mitarbeiter, die sich um den Datenschutz kümmern. In Schweden und in Irland sind es sogar nur 40 bzw. 30. Die Masse der Anträge könnten daher tatsächlich nicht bewältigt werden. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes sollte es den betroffenen Nutzern daher möglich sein, sich direkt an die Konzerne zu wenden, was ja auch schon mit steigendem Erfolg praktiziert wird. Beispiel: Löschanträge Google.

Was ist, wenn sich die riesigen Konzerne weigern, meine Daten zu löschen?

Sollten sich Google, Facebook und Co. künftig weigern, die persönlichen Daten der Nutzer auf Antrag zu löschen, dann drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Konzerne werden es sich daher zweimal überlegen, ob sie nicht besser kooperieren.

Gilt das neue „Gesetz“ auf Datenlöschung auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, bspw. in den USA wie Google und Facebook?

Die Entwürfe sehen vor, dass auch Google, Facebook und Co. Bußgelder auferlegt werden können. Fraglich ist derzeit, ob die us-amerikanischen Unternehmen diese auch zahlen werden und schlussendlich auch eine Löschung durchführen werden. Aufgrund unserer täglichen Praxis wissen wir, dass insbesondere Google liberalere Datenschutzansichten vertritt als wir.

Dürfen meine Daten weiterhin an die Geheimdienste weitergeleitet werden?

Ja, das ist wohl die Gretchenfrage. Offiziell soll dies nur noch möglich sein, wenn dies mit EU-Recht vereinbar ist oder eine entsprechendes Rechtshilfeabkommen existiert. Kurzum: Ja, es wird möglich sein, dass die Daten der Nutzer weiterhin an die Geheimdienste weitergeleitet werden.

Fazit:

Die neue Datenschutzverordnung ist notwendig, aber erst der Anfang einer notwendigen Zusammenarbeit zwischen den Konzernen, den Nutzern und der staatlichen Seite. Big Data muss möglich sein, wenn wir uns nicht von der technologischen Entwicklung abkoppeln wollen. Eine anonymisierte und pseudonymisierte Datenverarbeitung könnte hierbei helfen. Es sollte aber jedem Nutzer bewusst sein, dass die Nutzung von Google, Facebook und Co. immer auch Verzicht bedeutet – Verzicht auf die Selbstkontrolle der persönlichen Daten. Nun stellt sich die Frage welcher Verzicht schmerzlicher ist. Dies muss jeder Nutzer für sich entscheiden. Da hilft auch keine EU-Verordnung.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins