Das berufsrechtliche Verfahren ist damit erledigt…

Wir hatten bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Beschwerde gegen den Kollegen Thomas Urmann eingelegt und lange nichts von der Kammer gehört. Heute erreichte uns eine kurze Stellungnahme der Kammer Nürnberg. Da der Ex-Kollge Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt.

Da wurde der Kammer sicherlich viel Arbeit erspart. Ich will nicht wissen, wie viele Aktenordner mit Beschwerden über den Kollegen Urmann dort lagern.

Mit der RedTube Abmahnwelle trat der Ex-Kollege noch einmal ins Rampenlicht. Es wurde von ihm quasi ein neues Zeitalter der Streaming-Abmahnungen eingeläutet. Nach der ersten Abmahnwelle hatte der Kollege Urmann in einem viel beachteten Interview noch so viele Abmahnungen angekündigt und nichts ist daraus geworden. Die Abmahnwelle entwickelte sich zu einer Farce, in der auch das LG Köln keine rühmliche Rolle spielte. Wie eine Luftblase ist das Wunder „Streaming-Abmahnung“ zerplatzt. Die arme Frankierstraße im Urmannschen Hause fristet seit dieser Zeit ein einsames Dasein. Eine bewegte Zeit geht zu Ende. Leider haben wir uns nie vor Gericht gesehen, auch wenn Sie es unseren Mandanten immer wieder hartnäckig angekündigt haben. Nicht ein einziges Mal. Wahrscheinlich hatten Sie keine Zeit.

Herr Urmann sagte mal in einem Interview mit Zeit Online, dass es ziemlich sinnlos und frustrierend ist, was sie tun. Das kann man so stehen lassen, auch wenn er es sicherlich anders gemeint hat.

Kurz vor Weihnachten sagen wir still und leise Adé.

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.

35 Kommentare

  1. Hallo ,
    meine Freude ist riesig , dass dem Urmann die Lizenz zum Verhöhnen vieler
    Menschen entzogen wurde .
    Mitleid empfinde ich mit all den Menschen . welche in irgend einer Form mit
    mit so einem Menschen zu tun hatten bzw. haben .
    Hoffentlich haftet dieser für den angerichteten Schaden .
    Finanziell mag die Korrektur möglich sein ; menschlich kann das Verhalten so einer Person nie wieder gerichtet werden .

    Erich

  2. >Mitleid empfinde ich mit all den Menschen . welche in irgend einer Form mit
    mit so einem Menschen zu tun hatten bzw. haben .

    MItleid mIt Urheberrechtsverletzern?
    Fraglich ist nur inwieweit das ganze Rechtmässig ist und ob es für den Nachweis von Urheberrechtsverltzungen ausreichend ist.

    Das tatsächlich Urheberrechte verletzt worden sind, daran besteht doch wohl kein Zweifel. Es ist demgemäss weniger wie ein Kavaliersdelikt für das man auch noch belohnt werden muss.
    Es können alle so froh sein so gut dabei weggekommen zu sein.
    Die Guten Urheberrechtsverstosser und Raubkopierer verfolgen ist was ganz schlimmes und das darf man nicht, weil man dann böse ist, denn Urheberrechtsverletzung macht doch jeder selbstverständlich.

    Es gibt zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen, die unschuldig in deutschen Gefängnissen sitzen und davon werden etwa 2000 niemals entschädigt, sondern diese sitzen ihre Strafe bis zum Schluss ab für nichts.
    Von den Unschuldigen im Massregelvollzug und von den anderen zehntausenden Unschuldig verurteilten noch abgesehen.
    Wie zehntausende Menschen jedes Jahr zivilrechtlich zu unrecht rechtlich zu Grunde gerichtet werden ist auch beeindruckend und da bekommt keiner jemals Entschädigung, sondern ganz im Gegenteil.
    Wer sich beschwert muss mit zusätzlicher strafrechtlicher Verfolgung durch die Justiz und erheblicher weiter Schädigung rechnen.

    Aber das ist im Gegensatz dazu Opfer einer eigenen Urheberrechtsverletzung geworden zu sein alles nicht besondern schlimm.

  3. „Das tatsächlich Urheberrechte verletzt worden sind, daran besteht doch wohl kein Zweifel. “

    Sicherlich, das genau fand nämlich nicht statt

  4. Mr. Urmann ist ein dubioser Anwalt, genauso wie seine Kollegen und die übrigen Kollegen, die sich nicht mal trauen entgegenzutreten:
    Das Urheberrecht ist veraltet, genauso wie die Ansichten solcher Abmahnanwälten/Abwehranwälten.
    Das Urheberrecht basiert nur auf dem festen Medium (CD/DVD-Verkauf auf dem Flohmarkt ohne Lizenz). Digitale oder Online-Medien auf Tauschbörsen/Streaming-Seiten sind davon ausgeschlossen, weil da kein Verkauf auf Tauschbörsen/Streaming-Seiten stattfindet (sprich: es ist legal, auch dann, wenn das als illegal eingestuft wird).
    Ein Schaden bei den Rechteinhabern ist auch nicht entstanden, weil es basiert nur auf einer Milchmädchenrechnung. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass man beim Kauf von Kopiermedien (CD/DVD/USB-Sticks/SD-Card/Flash-Spieicherkarten/Festplatte-Rohlingen), automatisch ein Entgelt an die GVU zahlt. Plus die Kosten für den Datentransport an die ISPs.

    In letzter Zeit häufen sich diese Vorkommnisse von geldgeilen Anwälten.

    Ein Aspekt wird immer dabei ausgelassen, nämlich diese Entertainment-Klitsche lenkt vom Wesentlichen ab, sich mal um wirkliche Probleme zu kümmern.

    Mir ist jedesmal schleierhaft, was für Gerichte oder Richter sowas nur unterschreiben könnnen, wo absolut die Beweislage beim Filesharing/Streaming so niedrig ist.

  5. Eine schlichte Satzungsänderung ist aber ein großer Unterschied zu einer Löschung. Das sollte die Anwaltskammer aber eigentlich auch wissen.

    Und warum die Kammer die „Löschung“ des Unternehmens als EINEN Grund für das Ende des berufsrechtlichen Verfahren anführt, ist mir auch schleierhaft. Auch ohne die GmbH hätte er weiter praktizieren können.

  6. > MItleid mIt Urheberrechtsverletzern?

    Es wird wohl mal Zeit, dass sich ein rechtlicher Laie hier einmischt. 🙂 Denn der, als IT-Administrator, sieht hier in erster Linie das Urheberrecht überhaupt nicht betroffen. Viel interessanter ist die Kette, die sich mir ergibt:

    – billig Rechte für einen Lattenkrimi einkaufen
    – selbigen auf einer Werbeplattorm (nichts anderes ist Redtube) einstellen.
    – Ein Super-Duper-Killer-Programm eidesstattlich versichert in der Hand haben, dass dann noch ermitteln kann, wer sich gerade diesen frisch erworbenen Streifen ansieht.
    – und dann lieber ein paar Tausend Benutzer kostenpflichtig Abmahnen als beim Betreiber der Seite kurz die Urheberrechtsverletzung zu melden (RT nimmt solche Meldungen sehr ernst.)

    Gerade beim vorletzten Punkt muss ich mir immer eine Lachträne aus dem Gesicht wischen und bin gleichzeitig schwachsinnig entsetzt, dass so etwas hier in Deutschland durchgewunken wird. Sitzen da wirklich an den entscheidenden Punkte Menschen mit dermaßen erschreckend wenig Ahnung, dass solches SnakeOil als Grundlage für die Herausgabe von 1000er Teilnehmerdaten dienen kann? Himmel, hilf!

    Urheberrechtsverltzungen? Darum geht es doch überhaupt nicht. Darum ging es auch den Abmahnern nie. Es ging darum, ein paar Tausend Trotteln die Kohle aus der Tasche zu ziehen, bevor Mutti die Hauspost mit passend schlüpfrigen Filmtiteln in die Hände bekommt.

    „Gott sei Dank! Nun ist’s vorbei – Mit der Übeltäterei…“

  7. Das weiß die Anwaltskammer auch, denn sie kennt ja § 59c BRAO. Nur wenn der Satzungszweck die Rechtberatung ist, kann die GmbH als Rechtanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Wenn der Satzungszweck geändert wird, fällt damit die Zulassung weg.

    Und da auch der RA seine Zulassung verloren hat, fällt ein Verfahren wegen Wegfall des Regelungssubjekts aus.

  8. Guten Tag,
    imer schön hinterher hinter den Ganoven. Keine Ruhe lassen. Herr Urmann kann sich warm anziehen. Aus die Maus mit der Juristerei; ab jetzt wird gearbeitet.

    Mit Gruß
    Bert

  9. Erstmal der Kommentar: Super!
    Dann mal eine Frage: Falls man die Abmahnung bezahlt hat, gibt es da eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen?

  10. Na, ob der Herr nicht irgendwo anders wieder auftaucht? Nur weil er jetzt keine Zulassung hat heißt ja nicht, dass sich nicht eine Kammer findet, bei der er wieder zugelassen wird. München würde sich anbieten.

  11. „Die Guten Urheberrechtsverstosser und Raubkopierer verfolgen ist was ganz schlimmes und das darf man nicht, weil man dann böse ist, denn Urheberrechtsverletzung macht doch jeder selbstverständlich.“
    Justizfreund hat wohl einiges nicht verstanden!!!
    Das Verfolgen als solches und das dann Bestrafen, ist ja völlig okay.
    Scenario:
    Aber, weshalb wird der Inhaber eines Telefonanschlusses bestraft, wenn er von dem Download nichts mitbekommt.
    Abgemahnt wird wegen der
    Zur Verfügungstellung des Downloads, welcher nie wissentlich zur Verfügung gestellt wurde.
    Es mahnen staatlich unterstütze Gauner ab, welche einfach nicht das Recht haben tausende von Euro einzufordern und dann auch noch straffrei ausgehen.
    Es gehören viele mehr der Verbrecher des Berufsstandes enthoben, da dieser schamlos für die eigene Bereicherung ausgenutzt wird.
    Da diese Art der Abmahnung definitiv eine Form der Erpressung ist, frage ich mich ernsthaft, weshalb nicht gegen solche Straftaten vorgegangen wird, sondern es noch staatlich und juristisch unterstützt wird.

  12. Das Urheberrecht ist in der Hinsicht nicht veraltet, sondern muss nur richtig angewandt (oder auch: verstanden) werden. Es ist wohl ein Versäumnis des OLG, dass die Abmahnungen bearbeitete und die Adressen anforderte, hier präziser (beim Thema Streaming vs. Download) zu arbeiten.

    „Plus die Kosten für den Datentransport an die ISPs.“

    Was hat das mit den Urhebern zu tun? Das sind die Transportkosten, die haben Sie bei „festen Medien“ wie CDs und Bücher auch.

  13. Der ehemalige Rechtsanwalt wendete geltendes Recht an, um den Schaden von sich abzuwenden. Dafür zahlt er mit seiner Rechtsanwalt Zulassung. Der Preis ist nicht ohne: ein Studium vieler Jahre Gesetz verloren …

  14. Hat er sein 2.Staatsexamen verloren? Doch wohl nicht. Also verlegt er seine Tätigkeit in den Bezirk einer anderen RAK und beantragt dort die Zulassung. Schwupp, ist er wieder Rechtsanwalt und nichts von den vielen Jahren Studium ist verloren.

    Ehrlich gesagt, ich wundere mich, warum die Aufgabe seiner bisherigen Kanzlei so gefeiert wird. Rechtsanwälte geben täglich aus den unterschiedlichsten Gründen Kanzleien auf und machen woanders weiter. Zum Beispiel, weil sie sich woanders bessere Geschäfte versprechen.

    Es würde mich nicht wundern, wenn sein Zulassungsantrag woanders schon längst läuft.

  15. Gegen Urmanns frühere Rechtsanwalts-GmbH (umbenannt jetzt: „Z9 Verwaltungs-GmbH“ – HRB 2406) läuft beim Amtsgericht Regensburg auf Antrag des Finanzamts Regensburg schon seit dem 28.10.2014 ein Insolvenzverfahren (4 IN 417/14).

  16. > MItleid mIt Urheberrechtsverletzern?

    Abgesehen davon, dass auch der tatsächliche Abruf des Redtube-Videos keine Urheberrechtsverletzung gewesen wäre, ist wahrscheinlich noch nicht einmal das geschehen. Die Abmahner haben die Video-Abrufe vielmehr selbst herbeigeführt! Vermutlich wurden Weiterleitungsseiten benutzt, die die Redtube-Videos ohne Zutun des Users öffneten, vermutlich sogar, ohne dass das Video dem User angezeigt wurde.

    Also könnte es etwa so gewesen sein:

    1. User vertippt sich (und ruft z. B. blid.de statt bild.de auf)

    2. blid.de bindet einen Frame von trafficholder.com ein

    3. Trafficholder.com übermittelt die IP-Adresse an die Abmahner und bindet ein Video von movfile.net ein

    4. movfile.net bindet ein Video von redtube.net ein (das dem User nicht sichtbar angezeigt wird)

    5. blid.de leitet den User weiter auf bild.de

    6. Der Abmahner benutzt die bei Punkt 3 ermittelte IP-Adresse als Grundlage für eine Abmahnung wegen „Download“ eines Videos von redtube.net.

    Der User hat sich also weder etwas zuschulden kommen lassen, noch hat er von dem Redtube-Abruf etwas mitbekommen. Vielmehr haben die Abmahner ihm das Video gezielt untergeschoben.

    Siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

  17. Wie bekommt man dann das gezahlte Geld zurück? Die Auslagen für den Rechtsanwalt den man selber brauchte? Gibt es eine Möglichkeit dieses von diesem Urmann zurück zuvordern? Ist eine Sammelklage sinnvoll? Ich denke es würden sicher einige wieder ihr bezahltes Geld haben wollen!!

  18. Ich bin überrascht, wie schnell es doch gehen kann.
    Sonst ist die Justiz ja für alles, aber nicht für schnelligkeit bekannt…

  19. Dass, was Urmann, Sebastian und Konsorten sich mit dem Redtube-Fall geleistet haben, ist für mich Laien nicht OKAY sondern OK (Organisierte Kriminalität).

    Der vorher so großmäulige Urmann soll jetzt einen Aufkleber an der Stoßstange haben:
    Verbrechen lohnt sich doch nicht! (Satire, bezogen auf einen anderen unseriösen Anwalt).

    Mögen wir in Zukunft von diesem Menschen verschont bleiben.

  20. Woher beziehen Sie denn bitte Ihre Zahlen. Das was Sie hier schreiben ist doch Nonsens. Erstens ist Streaming kéine Urheberrechtsverletzung und zweitens geben Sie doch bitte eine Quelle für Ihre Zahlen an…..

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