Rechtsanwalt Urmann lenkt ein?: „…ist es relativ sinnlos und frustrierend, was wir tun.“

Gestern Abend habe ich das Interview mit Thomas Urmann in der Zeit Online gelesen und wusste nicht ob ich lauthals schreien, lachen oder weinen sollte. Eine gehörige Portion Schizophrenie macht sich derzeit allenthalben breit, wenn man sich das Interview mal in der besinnlichen Zeit mit einem starken Glas Rotwein einflößt. Urmann erklärt, dass man Aufgaben des Staates wahrnehme und die armen Rechteinhaber verteidige. Ja, und noch viel mehr. Und die Staatsanwaltschaften würden sich der Angelegenheiten nicht annehmen. Also müssten sie ran. Und dennoch schreitet die Technik voran und die Urheberrechtsverletzungen fänden weiterhin statt. Das sei das eigene Tun schon relativ sinnlos und frustrierend…

u+c rechtsanwälte

Unser Mitgefühl hält sich in Grenzen, da wir zuversichtlich sind, dass sich die Staatsanwaltschaften schon sehr bald eindringlicher mit dem Thema beschäftigen dürften, als es Thomas Urmann recht sein dürfte.

Etwas voreilig erscheint auch die Aussage Urmanns, dass er und seine Kanzlei U+C Rechtsanwälte in keinem Fall haftbar zu machen seien, sollte sich die Illegalität des gesamten Vorgehens herausstellen und beweisen lassen.

Das sehen wir gegenteilig.

Angst habe er im Übrigen trotz hunderter Drohanrufe nicht. Das ist nicht gut, da uns die Angst davon abhält Dinge zu tun, die uns zum eigenen Nachteil gereichen könnten, Herr Urmann…

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

16 Kommentare

  1. Sie finden es richtig, dass Anwälte Drohanrufe bekommen, in denen sie mit körperlicher Gewalt bedroht werden??

  2. „Sie finden es richtig, dass Anwälte Drohanrufe bekommen, in denen sie mit körperlicher Gewalt bedroht werden??“

    Ähm, in diesem Kontext sind Drohanrufe das mindeste an Reaktion.
    Hinfahren und den Widerspruch „persönlich abgeben“ – das sollten die Leute zu tausenden tun.

    Falls Sie das anders sehen, dann sind Sie über die Tragweite und Niedertracht dieses Falles nicht im Ansatz vertraut – oder selber diese Art von „Anwalt“.

  3. Pfeifen im Walde…

    Nein, ich habe keine Angst! Gar keine! Nicht ein bisschen!
    Mag ja sein, es ist auch egal.

    Eines ist sicher, Herr Urmann hat den Bogen überspannt. ich wage zu behaupten, er hat sich sein Geschäftsmodell selbst kaputtgemacht: Die kölner Richter werden wohl jetzt ziemlich genau hinschauen und gerade ein D. Sebastian dürfte wohl persona non grata beim LG Köln sein…

    Desweiteren weiss Urmann ganz genau: Wenn er jetzt, wo die Machenschaften von The Archive &i tGuards offensichtlich werden, weitermacht, macht er sich spätestens jetzt strafbar.

    Die Abmahnwelle steht still. Aus die Maus.

  4. Ich habe ab 1982 rd. 25 Jahre lang als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet und war stolz darauf. Daß Anwälte nicht immer mit Samthandschuhen arbeiten können, halte ich für unvermeidlich. Kanzleien wie Urmann und Partner stellen die herausgehobene Position von Rechtsanwälten nachhaltig in Frage. Für diese Arbeitsweise kann man auch eine Bürokraft einsetzen, die Daten in eine Serienbriefdatei lädt. Anwälte wie Urmann stellen auch das neue Konzept der Mediation in Frage. Weshalb soll ich mich mit dem Vertreter eines Berufsstandes an einen Tisch setzen, der das grenzenlose Ausreizen des gerade noch rechtlich möglichen oder unmöglichen für tolerierbar hält? Kanzleien wie Urmann richten Schaden über den konkreten Falll hinaus an. Die Anwaltschaft läuft Gefahr, daß irgendwann der Gesetzgeber hier Brandwände einziehen wird, die nicht im Sinne der immer überwiegend redlich arbeitenden Kanzleien sein können. Die Haltung von Urmann pp. spiegelt sicherlich die vielfach in der Gesellschaft häufig noch stillschweigend akzeptierte Art des Handelns wieder. Die Anwaltschaft stösst an Grenzen, sich gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu stellen. Die Beliebigkeit der Argumentation hinsichtlich sachlicher und rechtlicher Vorprüfung der übergebenen Mandate führt trotzdem auf Dauer zu nichts; es braucht jahrelanges Studium und einen sehr hohen Anspruch an den eigenen Berufsstand, um sich dann hinter Unwissenheit zu verschanzen. Bleibt zu hoffen, daß hier endlich dieser Unsitte ein Ende gesetzt wird. Daß die Anwaltschaft aufgrund der enormen Zulassungszahlen häufig Probleme hat, Kanzleien auskömmlich betreiben zu können, ist nachvollziehbar. Derlei Mandate sich nicht die Lösung.. Ich bin jedenfalls froh, daß ich nicht mehr im Anwaltsbüro arbeite. Ich würde mich wahrscheinlich für meinen früheren Beruf schämen.

  5. Ja, schon traurig. Nach Forderungsversteigerung und Abmahnpranger hat man sich wohl spätestens jetzt etwas verhoben und die allgemeine „Awareness“ unterschätzt, was Abmahnungen angeht.

    Da der Name nunmehr endgültig verbrannt sein dürfte, was Mandate außerhalb des bisherigen Umfeldes angeht, macht „man“ sich vielleicht langsam etwas sorgen, wie man die nächsten ca. 30 Jahre bis zum Ruhestand rumkriegen wird.

  6. „U+C+Daniel Sebastian“ bekommt/bekommen durch LG Köln (jetzt aktuell) deutlich mehr Probleme…

    Zitat:
    „Bereits jetzt sind bei dem Landgericht Köln über 50 Beschwerden
    gegen die Beschlüsse eingegangen, mit denen den betroffenen
    Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.

    Einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern
    eingegangen sind, haben bereits signalisiert, dass sie die inzwischen
    aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung
    der IP-Adressen für beachtlich halten. Diese Kammern haben mitgeteilt,
    dass sie dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr
    festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass
    dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde. In den
    von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass
    die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des „Streaming“ juristisch
    umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht
    offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte. Ein Auszug
    aus dem in diesem Zusammenhang versandten Anschreiben ist dieser
    Pressemitteilung als Anhang beigefügt.

    Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht
    ergangen; sie werden frühestens im Januar erwartet. Zudem hat die
    Staatsanwaltschaft Köln inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des
    Verdachts der Vorlage falscher eidesstattlicher Versicherungen in den
    hier in Rede stehenden Verfahren eingeleitet. Nähere Auskünfte zu
    diesem Ermittlungsverfahren können von hier aus nicht erteilt werden,
    sondern allein von der Staatsanwaltschaft Köln.

    Eine Vielzahl von Betroffenen hat – zum Teil anwaltlich vertreten –
    Gesuche auf Akteneinsicht gestellt. Das Landgericht Köln ist bemüht,
    allen Akteneinsichtsgesuchen schnellstmöglich nachzukommen. Zur
    Vereinfachung der Abläufe werden Betroffene gebeten, ihren Gesuchen
    eine Kopie des Abmahnschreibens beizufügen; Rechtsanwälte sollten
    zudem eine Vollmacht beifügen. Zur Beschleunigung bietet das
    Landgericht auf Wunsch an, statt der postalischen Übersendung der
    gesamten Akte Kopien der relevanten Dokumente per Fax zuzusenden.“

    Zitat-Ende.

  7. Zitat zu GLADII 1.1.3:
    „Folgendes – hier auszugsweise wiedergegebenes – Schreiben ist von
    einigen Kammern an die Antragstellerin der Verfahren bzw. deren
    Rechtsanwalt gerichtet worden:

    „Ausweislich des in Bezug genommenen Gutachtens der […] vom 22.
    März 2013 dürfte das Programm „GLADII 1.1.3“ dabei nur den Vorgang
    des sogenannten „Streamings“, also des Abspielens einer Video-Datei
    im Webbrowser des Nutzers, dokumentieren. Die Kammer neigt
    insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer VideoDatei

    grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im
    Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte
    Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang
    noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche
    Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung
    aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw.
    öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die
    Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein […].
    […] Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die
    ungeklärte Rechtsfrage bereits Zweifel an der erforderlichen
    „Offensichtlichkeit“ der Rechtsverletzung.
    Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen
    weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht. Das Gutachten
    der […] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem
    Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch
    Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt
    sich hieraus letztlich nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht
    erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein
    soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem
    Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin
    die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige
    Verbindung eindringen kann.
    Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte
    Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den
    Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1
    FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere
    beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat.

    Zitat-Ende.

  8. P.S.: Hat da nicht auch RedTube bereits rechtliche Schritte gegen „U+C“ eingeleitet?

    Zitat:
    „Auch RedTube spricht in seiner Stellungnahme davon, dass die Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf unlautere Weise zusammengetragen wurden. Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe, alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.“
    Zitat-Ende.

  9. auch wenn die letzte Kommentare hierzu schon ein wenig zurück liegen, hier noch eine Anmerkung. Das sich Herr Urmann wie schon einige Male zu lesen war auf Unwissenheit und anwaltliche Schweigepflicht beruft ist nichts neues. Hier gab es vor gar nicht langer Zeit ein Urteil, welches deutliche Parallelen zur jetzigen Abmahnwelle zeigt. http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/08/12/massenabmahner-und-ihre-anwalte-haften-personlich/

    Die Berufungsverhandlung steht allerdings noch aus.

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