Gestern Abend habe ich das Interview mit Thomas Urmann in der Zeit Online gelesen und wusste nicht ob ich lauthals schreien, lachen oder weinen sollte. Eine gehörige Portion Schizophrenie macht sich derzeit allenthalben breit, wenn man sich das Interview mal in der besinnlichen Zeit mit einem starken Glas Rotwein einflößt. Urmann erklärt, dass man Aufgaben des Staates wahrnehme und die armen Rechteinhaber verteidige. Ja, und noch viel mehr. Und die Staatsanwaltschaften würden sich der Angelegenheiten nicht annehmen. Also müssten sie ran. Und dennoch schreitet die Technik voran und die Urheberrechtsverletzungen fänden weiterhin statt. Das sei das eigene Tun schon relativ sinnlos und frustrierend…
Unser Mitgefühl hält sich in Grenzen, da wir zuversichtlich sind, dass sich die Staatsanwaltschaften schon sehr bald eindringlicher mit dem Thema beschäftigen dürften, als es Thomas Urmann recht sein dürfte.
Etwas voreilig erscheint auch die Aussage Urmanns, dass er und seine Kanzlei U+C Rechtsanwälte in keinem Fall haftbar zu machen seien, sollte sich die Illegalität des gesamten Vorgehens herausstellen und beweisen lassen.
Das sehen wir gegenteilig.
Angst habe er im Übrigen trotz hunderter Drohanrufe nicht. Das ist nicht gut, da uns die Angst davon abhält Dinge zu tun, die uns zum eigenen Nachteil gereichen könnten, Herr Urmann…
Sie finden es richtig, dass Anwälte Drohanrufe bekommen, in denen sie mit körperlicher Gewalt bedroht werden??
wie kommen Sie darauf?
„Sie finden es richtig, dass Anwälte Drohanrufe bekommen, in denen sie mit körperlicher Gewalt bedroht werden??“
Ähm, in diesem Kontext sind Drohanrufe das mindeste an Reaktion.
Hinfahren und den Widerspruch „persönlich abgeben“ – das sollten die Leute zu tausenden tun.
Falls Sie das anders sehen, dann sind Sie über die Tragweite und Niedertracht dieses Falles nicht im Ansatz vertraut – oder selber diese Art von „Anwalt“.
Pfeifen im Walde…
Nein, ich habe keine Angst! Gar keine! Nicht ein bisschen!
Mag ja sein, es ist auch egal.
Eines ist sicher, Herr Urmann hat den Bogen überspannt. ich wage zu behaupten, er hat sich sein Geschäftsmodell selbst kaputtgemacht: Die kölner Richter werden wohl jetzt ziemlich genau hinschauen und gerade ein D. Sebastian dürfte wohl persona non grata beim LG Köln sein…
Desweiteren weiss Urmann ganz genau: Wenn er jetzt, wo die Machenschaften von The Archive &i tGuards offensichtlich werden, weitermacht, macht er sich spätestens jetzt strafbar.
Die Abmahnwelle steht still. Aus die Maus.
Ich habe ab 1982 rd. 25 Jahre lang als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet und war stolz darauf. Daß Anwälte nicht immer mit Samthandschuhen arbeiten können, halte ich für unvermeidlich. Kanzleien wie Urmann und Partner stellen die herausgehobene Position von Rechtsanwälten nachhaltig in Frage. Für diese Arbeitsweise kann man auch eine Bürokraft einsetzen, die Daten in eine Serienbriefdatei lädt. Anwälte wie Urmann stellen auch das neue Konzept der Mediation in Frage. Weshalb soll ich mich mit dem Vertreter eines Berufsstandes an einen Tisch setzen, der das grenzenlose Ausreizen des gerade noch rechtlich möglichen oder unmöglichen für tolerierbar hält? Kanzleien wie Urmann richten Schaden über den konkreten Falll hinaus an. Die Anwaltschaft läuft Gefahr, daß irgendwann der Gesetzgeber hier Brandwände einziehen wird, die nicht im Sinne der immer überwiegend redlich arbeitenden Kanzleien sein können. Die Haltung von Urmann pp. spiegelt sicherlich die vielfach in der Gesellschaft häufig noch stillschweigend akzeptierte Art des Handelns wieder. Die Anwaltschaft stösst an Grenzen, sich gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu stellen. Die Beliebigkeit der Argumentation hinsichtlich sachlicher und rechtlicher Vorprüfung der übergebenen Mandate führt trotzdem auf Dauer zu nichts; es braucht jahrelanges Studium und einen sehr hohen Anspruch an den eigenen Berufsstand, um sich dann hinter Unwissenheit zu verschanzen. Bleibt zu hoffen, daß hier endlich dieser Unsitte ein Ende gesetzt wird. Daß die Anwaltschaft aufgrund der enormen Zulassungszahlen häufig Probleme hat, Kanzleien auskömmlich betreiben zu können, ist nachvollziehbar. Derlei Mandate sich nicht die Lösung.. Ich bin jedenfalls froh, daß ich nicht mehr im Anwaltsbüro arbeite. Ich würde mich wahrscheinlich für meinen früheren Beruf schämen.
Ja, schon traurig. Nach Forderungsversteigerung und Abmahnpranger hat man sich wohl spätestens jetzt etwas verhoben und die allgemeine „Awareness“ unterschätzt, was Abmahnungen angeht.
Da der Name nunmehr endgültig verbrannt sein dürfte, was Mandate außerhalb des bisherigen Umfeldes angeht, macht „man“ sich vielleicht langsam etwas sorgen, wie man die nächsten ca. 30 Jahre bis zum Ruhestand rumkriegen wird.
Darf man überhaubt eine Briefkastenfirma „vertretten“?!
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240
„U+C+Daniel Sebastian“ bekommt/bekommen durch LG Köln (jetzt aktuell) deutlich mehr Probleme…
Zitat:
„Bereits jetzt sind bei dem Landgericht Köln über 50 Beschwerden
gegen die Beschlüsse eingegangen, mit denen den betroffenen
Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.
Einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern
eingegangen sind, haben bereits signalisiert, dass sie die inzwischen
aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung
der IP-Adressen für beachtlich halten. Diese Kammern haben mitgeteilt,
dass sie dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr
festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass
dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde. In den
von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass
die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des „Streaming“ juristisch
umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht
offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte. Ein Auszug
aus dem in diesem Zusammenhang versandten Anschreiben ist dieser
Pressemitteilung als Anhang beigefügt.
Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht
ergangen; sie werden frühestens im Januar erwartet. Zudem hat die
Staatsanwaltschaft Köln inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Vorlage falscher eidesstattlicher Versicherungen in den
hier in Rede stehenden Verfahren eingeleitet. Nähere Auskünfte zu
diesem Ermittlungsverfahren können von hier aus nicht erteilt werden,
sondern allein von der Staatsanwaltschaft Köln.
Eine Vielzahl von Betroffenen hat – zum Teil anwaltlich vertreten –
Gesuche auf Akteneinsicht gestellt. Das Landgericht Köln ist bemüht,
allen Akteneinsichtsgesuchen schnellstmöglich nachzukommen. Zur
Vereinfachung der Abläufe werden Betroffene gebeten, ihren Gesuchen
eine Kopie des Abmahnschreibens beizufügen; Rechtsanwälte sollten
zudem eine Vollmacht beifügen. Zur Beschleunigung bietet das
Landgericht auf Wunsch an, statt der postalischen Übersendung der
gesamten Akte Kopien der relevanten Dokumente per Fax zuzusenden.“
Zitat-Ende.
Zitat zu GLADII 1.1.3:
„Folgendes – hier auszugsweise wiedergegebenes – Schreiben ist von
einigen Kammern an die Antragstellerin der Verfahren bzw. deren
Rechtsanwalt gerichtet worden:
„Ausweislich des in Bezug genommenen Gutachtens der […] vom 22.
März 2013 dürfte das Programm „GLADII 1.1.3“ dabei nur den Vorgang
des sogenannten „Streamings“, also des Abspielens einer Video-Datei
im Webbrowser des Nutzers, dokumentieren. Die Kammer neigt
insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer VideoDatei
grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im
Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte
Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang
noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche
Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung
aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw.
öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die
Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein […].
[…] Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die
ungeklärte Rechtsfrage bereits Zweifel an der erforderlichen
„Offensichtlichkeit“ der Rechtsverletzung.
Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen
weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht. Das Gutachten
der […] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem
Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch
Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt
sich hieraus letztlich nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht
erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein
soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem
Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin
die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige
Verbindung eindringen kann.
Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte
Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den
Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1
FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere
beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat.
Zitat-Ende.
P.S.: Hat da nicht auch RedTube bereits rechtliche Schritte gegen „U+C“ eingeleitet?
Zitat:
„Auch RedTube spricht in seiner Stellungnahme davon, dass die Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf unlautere Weise zusammengetragen wurden. Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe, alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.“
Zitat-Ende.
Jetzt wird Herr Urmann noch frustrierter sein:
Einstweilige Verfügung von Redtube gegen The Archive AG.
Es dürfen KEINE weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden:
http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html
Ja, hat Redtube gemacht:
http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html
selbstverständlich und ich hoffe und bete das die Drohungen auch umgesetzt werden
selbstverständlich und ich hoffe und bete das die Drohungen auch umgesetzt werden
auch wenn die letzte Kommentare hierzu schon ein wenig zurück liegen, hier noch eine Anmerkung. Das sich Herr Urmann wie schon einige Male zu lesen war auf Unwissenheit und anwaltliche Schweigepflicht beruft ist nichts neues. Hier gab es vor gar nicht langer Zeit ein Urteil, welches deutliche Parallelen zur jetzigen Abmahnwelle zeigt. http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/08/12/massenabmahner-und-ihre-anwalte-haften-personlich/
Die Berufungsverhandlung steht allerdings noch aus.