Kabel Deutschland bietet gewerblichen Kunden derzeit ein interessantes Angebot. Ein Hotspot, dem Abmahnungen egal sind.
„Rechtskonformer Betrieb und Freistellung von der Störerhaftung“
„Inklusive Internetanschluss mit bis zu 100.000 Kbit/s im Download“
Damit nicht genug. Kabel Deutschland erläutert zudem folgendes:
„Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Login-Seite möglich. Hier werden dem Kunden
Nutzungsbedingen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen.
Bei jedem surfenden Kunden speichert die Hotspot-Lösung die MAC-Adesse innerhalb des gesetzlich
erlaubten Zeitrahmens und erlaubt die eindeutige Identifizierung des mobilen Endgerätes.
Kabel Deutschland kümmert sich um urheberrechtliche Abmahnungen beim Hotspot-Angebot. Bitte wenden Sie sich im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung unverzüglich an unsere kostenlose Service-Hotline.“ Quelle: http://www.kabeldeutschland.de/hotspot/
Das Angebot wirft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Angebot, dass sich eine Servicehotline Kabel Deutschlands um etwaige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen kümmern will. Wer sitzt am anderen Ende der Hotline? Anwälte? Studenten? Eine Rechtsberatung ist jedenfalls Anwälten vorbehalten.In der aktuellen Werbung wird aber stark der Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen selbst mittels der Hotline die Beratung durchführt. Dies könnte unzulässig sein, vgl. LG Augsburg, 1 HK O 4443/11.