Der Ex-Kollege Urmann sowie die Nachfolgerin Z9 Verwaltungs-GmbH der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben einige gerichtliche Auflagen nicht erfüllt und sind zum mündlichen Folgetermin nicht mehr erschienen, so dass das AG Regensburg am 20.03.2015 ein Versäumnisurteil (Az.: 3 C 451/14 – noch nicht rechtskräftig) erlies.
Viele Betroffene fragen sich jetzt, ob sie ebenfalls Schadensersatzklage gegen Thomas Urmann einreichen sollen.
Eine solche Klage kann erfolgsversprechend und wirtschaftlich unsinnig zugleich sein.
Bereits im Dezember 2013 haben wir sämtliche RedTube-Mandanten unserer Kanzlei (rund 300) darauf hingewiesen, dass eine Schadensersatzklage gegen den abmahnenden Rechteinhaber The Archive AG und die Kanzlei U+C möglich sei, jedoch wirtschaftliche Überlegungen dagegen sprechen könnten.
Eine Klage gegen The Archive hätte in der Schweiz eingereicht werden müssen. Insbesondere stand die Frage im Raum, ob selbst bei einem Sieg die The Archive AG überhaupt hätten zahlen können. The Archive AG ist inzwischen im „Nirvana“ verschwunden, so dass die Mandanten auf ihren Kosten sitzengeblieben wären.
Thomas Urmann ist inzwischen kein Rechtsanwalt mehr und die U+C Rechtsanwälte Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde in die Z9 Verwaltungs-GmbH umgewandelt. Deren Gesellschaftszweck wird im Handelsregister mit „Verwaltung eigenen Vermögens“ angegeben.
Bekanntmachungen des AG Regensburg vom 05.11.2014:
„HRB 12406:U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Regensburg, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Z9 Verwaltungs-GmbH. Zweigniederlassung aufgehoben: 22765 Hamburg, Geschäftsanschrift: Elbchaussee 54, 22765 Hamburg. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Prokura erloschen: Becker, Lutz, Regensburg, *06.07.1975; Stemmler, Sebastian, Regenburg, *07.11.1976.“
Bei dem Gesellschaftszweck „Verwaltung eigenen Vermögens“ wird man sofort hellhörig. Riecht fast ein bisschen nach nahender Insolvenz.
Die Klagenden werden Recht, aber kein Geld bekommen.
Eine Klage auf Rückerstattung der Anwaltskosten hätte in rechtlicher Hinsicht wohl Aussicht auf Erfolg, in wirtschaftlicher Hinsicht besteht ein Risiko, dass man sein Geld trotz positivem Verfahrensausgang nicht wieder sieht. Derjenige, der insbesondere aus ideellen Gründen sein Recht durchsetzen will, hat gute Karten. Wem es hauptsächlich darum geht, sein Geld wieder zu bekommen, muss das Risiko berücksichtigen, am Ende trotz gewonnen Prozesses leer auszugehen und obendrein auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Das Urteil kann man sich dann als Deko an die Wand hängen.
„The Archive AG ist inzwischen im „Nirvana“ verschwunden…“ — Was ist denn mit den Unterlassungserklärungen geschehen, die manche Betroffene abgegeben haben? Sie diese noch gültig, wenn alles nur Betrug war? Könnte eine Nachfolgegesellschaft der Archive AG damit etwas anfangen? Lohnt hier eine Klage bzw. Kündigung?
In einem Rechtsstaat würden Urmann und Konsorten dazu verurteilt, den entstandenen Schaden „abzuarbeiten“. Wo diese „Abarbeitung“ stattfindet muß geklärt werden. Notfalls sollte diese „Dienstleistung“ ins Ausland outgesourced werden.