Richtig?: „Die Urheber von heute jagen den falschen Feind“

Andreas Von Gunten, Gründer und Geschäftsführer von Buch & Netz, sprach diesen Satz anlässlich einer Debatte über die Zukunft des Urheberrechts in der Schweiz aus. Die scheinbare Unvereinbarkeit des Urheberrechts mit dem Internet ist folglich kein nationales Problem. Die ganze Welt zerbricht sich den Kopf über diesen Konflikt. Niemand hat eine Lösung parat.

Felix Stalder, Professor für Digitale Kultur an der Zürcher Hochschule der Künste, sagte „es sei wichtig, die Kriminalisierung von Nutzern sozialer Medien, die digitale Inhalte miteinander teilen, zu unterbinden. Ansonsten werde die nächste Generation das Urheberrecht abschaffen.“

Da könnte was dran sein. Zukunft Urheberrecht

Ich denke aber, dass geldwerte Inhalte immer Abnehmer finden werden, die auch gewillt sind, einen angemessenen Preis zu zahlen. Auf der anderen Seite dürften auch ehrenwerte und aufrichtige Urheber kein Interesse daran haben, den „kleinen Mann“ mit Abmahnungen über den Tisch zu ziehen. Insoweit stehen sich die Protagonisten womöglich näher, als dies nach außen hin erscheinen mag.

Das Geschwür, dass es zu vörderst zu beseitigen gilt, ist der Abmahnmissbrauch. Hier suchen einige wenige schwarze Schafe gezielt nach nicht spürbaren Urheberrechtsverletzungen, mit dem Ziel der Gebührenerzielung. Weg damit!

Dieses Ansinnen ist den redlichen Urhebern fremd. Der redliche Urheber jagt meist den richtigen Feind. Regelungsbedarf besteht daher in erster Linie im Bereich der Missbrauchsfälle. Eine Pauschalkappung der Gegenstandswerte und Streitwerte benachteiligt jedenfalls die redlichen Urheber. Aber das Anti-Abzock-Gesetzesvorhaben sieht ja die Möglichkeit von Ausnahmen vor.

Alles andere findet seine Regelung über die Rechtsprechung. Ein abstraktes Gesetz zur zufriedenstellenden Einordnung des Urheberrechts ist Utopie. Es sollte darauf hingearbeitet werden, eine gefestigte Rechtsprechung zu erreichen. Diese ist aktueller als jedes Gesetz.

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

7 Kommentare

  1. Hallo Herr Gonzales! Kritik jeglicher Art ist immer willkommen. Füllen Sie diese doch bitte mit Inhalten, damit man sie nachvollziehen kann. Wenn Sie mir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer nennen rufe ich Sie auch gerne an und wir können über die Problemtik diskutieren.

  2. Hallo Herr Gulden,

    „redlicher Urheber“, hmm. Eigentlich mahnen doch zumeist die Rechteverwerter ab, oder liegen Ihnen Abmahnungen von Madonna oder dem Bieber persönlich signiert vor?

    Und ist nun zB Madonna ein „unredlicher Urheber“, wenn sie ihre Verwertungsgesellschaft gegen unrechtmäßige Verbreitung ihrer Werke vorgehen lässt? Noch viel spannender, so man sich einmal ansieht wer alles was abmahnt, dann ist in Herrn Guldens Augen nahezu die gesamte Popkultur „unredlich“ und die Verlage erst mit den ebook-Abmahnungen, Unverlage sind das!

    Bleibt noch die Frage: Zitat:
    „Dieses Ansinnen ist den redlichen Urhebern fremd. Der redliche Urheber jagt meist den richtigen Feind. “

    Darf man annehmen dass dieser „richtige Feind“ dann keine Tauschbörse ist, nee!?
    Warum sollte ein Künstler unredlich werden wenn er das nicht gerne sieht und unterbindet?

    „Spürbar“ ist auch schön, wenn ich in andere Rechte eingreife fordere ich auch stets bevor man mir mit Paragraphen kommt es müsse schon spürbar sein, 3Tage franz. Küste mit dem M6 meines Nachbarns, nicht spürbar, der brauchte die Kiste da eh nicht und hat noch 2 Autos rumstehen, außerdem hätte ich die Kiste sowieso nicht geklaut.
    Schwarzfahren? Ich kleines Licht, die 2 Euro machen’s auch nicht dicke und die Bahn fährt sowieso, 20x/Jahr in’s Kino schleichen, nicht spürbar, Film läuft sowieso.

    Auch spannend: Es gibt „Schwarze Schafe“ unter Abmahnkanzleien,hmm, also um bei Madonna Beispiel zu bleiben, sind deren Kanzleien nun Daumen hoch oder Daumen runter auf der Guldenredlichkeitsskala? Und v.a.: Warum?

    Viele Grüße!
    Silas

  3. Ich habe das Gefühl Sie interpretieren den Text von Herrn Gulden falsch.

    Unredliche Urheber sind solche, welche nach nicht spürbaren Urheberrechtsverletzungen, mit dem Ziel der Gebührenerzielung suchen.

    Es stellt sich jetzt die Frage was sind nicht spürbare Urheberrechtsverletzungen?

    Als Beispiel nenne ich hier mal die Pornoabmahnung (von Billigproduktionen/selbstgedrehte Videos ;-).
    Hier werden Filme abgemahnt, die so gut wie keinen wirtschaftlichen Wert besitzen und nur durch die Pornoabmahnung Geld generieren sollen.

    Oder Software welche am Markt so gut wie keinen wirtschaftlichen Wert besitzt und lediglich durch die Abmahnungen irgendwie Geld in die Kasse bringen soll.

    Beide genannten Produkte sind am Markt so gut wie nicht zu erwerben und nehmen demnach auch am Warenhandel nicht teil. Bei diesen „Produkten“ wird eine Urheberrechtsverletzung also kaum spürbar sein, das sie ja auch nicht verkauft werden.

    Nicht redlich sind somit die Urheber welche ihre „Produkte“ über Abmahnungen „verkaufen“.

    Hierzu zählen sicherlich nicht Madonna oder nahezu die gesamte Popkultur.

  4. Hallo Hr.. Bach,

    da Herr Gulden zwar oben einem mehr oder weniger frechem Troll gar ein Privatgespräch anbietet, aber wie bei so gut wie jeder halbwegs konkreten kurzen schriftlichen Nachfrage mit Abwesenheit glänzt, können wir beide nur spekulieren. Sollte Ihre Deutung stimmen dürften 1) die Kostennoten von Rasch über Waldorf hinzu Sasse bei Herrn Gulden auf nicht allzuviele Bedenken stoßen. Nun denn. Wie man jetzt aber ein „weg damit“ erreicht wäre interessant zu lesen, auch hier Schweigen im Wald. Immer wenn’s interessant würde: Nix. Ich bin ein traumatisierter Blogleser hier;) In Teilbereichen hat Hr. Gulden mAn ja durchaus Recht.

    2) Angenommen eine der großen Horizontalfilmproduzenten wie Private oder Brazzers hät’s nicht so gerne dass deren neusten HD-Streifen kursieren, wenn sollten die mandatieren damit es nicht hieße da kommt ein windiger Pornoabmahner, sondern einfach nur: Da kommt ein Pornoabmahner? Sind das „redliche Urheber“ die Anrecht auf Schutz ihrer Rechte haben, falls ja, wen könnte Herr Gulden empfehlen? Selber bietet er derlei Rechtsschutz ja nicht an. Aber vll. sind die ja gar nicht gemeint, wie gesagt: Was nutzt’s wenn hier immer eisern geschwiegen wird? Bei 1) und Ihrer Deutung jagen ja eben nicht wenige derartige Kanzleien den „richtigen“ Feind, der dann als Verletzer bei Herrn Gulden aufschlägt. (Im Falle Anschlußinhaber=Verletzer)

    Grüße
    Silas

  5. Lieber Silas,

    zunächst vielen Dank für die rege Teilnahme an unserem Blog! Sie/Du/Ihr wirst mir sicherlich nachsehen, dass ich nicht jede ausführliche Kommentierung ebenso ausführlich kommentieren kann. Es fehlt einfach die Zeit. Daher in aller Kürze: Als unredlich bezeichne ich alle Urheber und Verwerter, die kollusiv zum Zwecke der Gebührenerzielung zusammenwirken und damit das Urheberrecht missbrauchen. Im Filesharingsektor dürfte es etliche Abmahner geben, die dies praktizieren. Daneben gibt es auch noch ein Leben außerhalb des Filesharings und der damit einhergehenden Abmahnungen. Dort ist es mitnichten so, dass die Urheber wie Fotografen oder Künstler abmahnen lassen, um an das schnelle Geld zu kommen. In diesen Fällen geht es um eine tatsächliche und überprüfbare Schadenskompensation. An diese Urheber habe ich in erster Linie beim Verfassen des Textes gedacht.

  6. {Ein Burnout-Syndrom englisch to burn out: ?ausbrennen“ bzw. Ausgebranntsein ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Ersch?pfung mit reduzierter Leistungsf?higkeit. Es kann als Endzustand einer Entwicklungslinie bezeichnet werden, die mit idealistischer Begeisterung beginnt und über frustrierende Erlebnisse zu Desillusionierung und Apathie, psychosomatischen Erkrankungen und Depression oder Aggressivit?t und einer erh?hten Suchtgef?hrdung führt.| Dies kommt im Alltag immer h?ufer auch bei jungen Menschen zu Tage

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