In einem von unserer Kanzlei vor dem Amtsgericht Bochum erstrittenen Urteil (Urteil v. 16.04.2014, Az. 67 C 57/14) hat das Gericht entschieden, dass der Beklagte Anschlussinhaber lediglich die sekundäre Darlegungslast dafür trägt, dass die eigentlich bestehende tatsächliche Vermutung des behaupteten Zugriffs nicht zutrifft.
Im vorliegenden Fall lebten neben dem beklagten Anschlussinhaber zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt noch zwei weitere erwachsene Mitbewohner in der Wohnung, die ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Nach Ansicht des Gerichts entspricht es der Lebenswahrscheinlichkeit, dass bei einer Wohngemeinschaft mehrere Personen über einen W-LAN Anschluss das Internet aufsuchen.
Beklagter nicht verpflichtet „Ross und Reiter“ zu nennen
Dieser Vortrag führe dazu, dass nunmehr der Kläger beweisbelastet sei, dass Dritte keinen Zugriff auf das Internet haben. Dies könne z.B. durch die Ermittlung der Namen der Mitbewohner erfolgen. Das Gericht stellt klar, dass dies in jedem Fall Sache der Klägerin sei, da der Beklagte, anders als in der früheren Rechtsprechung, keineswegs dazu verpflichtet wäre „Ross und Reiter“ zu nennen. Die Darlegungslast beschränke sich nur darauf, die Vermutung zu durchbrechen, der Anschlussinhaber habe die Tauschbörse besucht. Der Beklagte sei weder materiell-rechtlich noch zivilprozessual verpflichtet, die entsprechenden Namen zur Beweiserleichterung für die Klägerin zu nennen. Da die Klägerin dahingehend keinerlei Vortrag gebracht hatte, wurde die Klage abgewiesen.
Auf die Frage der konkreten Höhe eines Schadensersatzes, im vorliegenden Fall war der streitgegenständliche Fall ein Pornofilm, ging das Gericht aufgrund der fehlenden Haftung des Beklagten nicht mehr ein.
Die Berufungsfrist läuft.
Fazit
Das Amtsgericht Bochum setzt keine zu hohen Hürden für die Widerlegung einer tatsächlichen Vermutung zur Täterschaft des Anschlussinhabers, was unseres Erachtens zu begrüßen ist, da die sekundäre Darlegungslast bisher eher zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Anschlussinhaber geführt hat. Allerdings wirft die absolute Kehrtwende zu der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Frage auf, ob diese dauerhaft zu Gunsten der Anschlussinhaber bestehen bleibt. Solange noch kein landgerichtliches Urteil in derartigen Verfahren vorliegt, welches eine andere Marschrichtung vorgibt, können die Abgemahnten im Bezirk des Amtsgerichts Bochum ihre Verfahren durchaus gelassener angehen.
Ich finde es bedauerlich das immer alles an und abgemahnt wird,nur um Geld zu verdienen. Warum werden denn nicht die bestraft die alles ins Netzt stellen.?
Wenn ich das richtig verstehe,könnte ich auch jeden verklagen,der mal unbewußt ein Foto von mir macht,weil er ein Motiv fotografiert.
Ich habe schon manchmal überlegt,Seiten wie Youtube und andere wenn es darum geht,GB´s zu machen,einfach zu meiden.
Ich empfinde das alles als Abzocke,und wenn ich ein Film sehen will,gehe ich trotzdem ins Kino oder in die Videothek. Eine Kopie aus dem Netz kann kein Film ersetzen.
MfG. Uwe Merkert.
Zu „Warum werden denn nicht die bestraft die alles ins Netzt stellen?“:
GENAU DAS versuchen die Abmahnkanzleien! FileSHARING ist nämlich genau das: Es werden Inhalte eingestellt – sprich hochgeladen.
Ich fände es allerdings zielführender, sich von Kulturmodpreisen zu verabschieden und akzeptable legale angebote zu machen.
Zitat:
„Da die Klägerin dahingehend keinerlei Vortrag gebracht hatte, wurde die Klage abgewiesen.“
Zitat-Ende.
Und was sagt uns das? Dass wer schweigt, deutlich mehr Schuld trägt und der Porno-Film wurde von der Klägerin absichtlich hingestellt, um dann einen viel größeren Gewinn durch die Abmahnungen zu erwirtschaften, als gewöhnlich..
Filesharing ist nicht genau das! Es gibt auch legale Inhalte im Filesharing-System (siehe z. B. Linux-Distributionen).
Und genau machen die Abmahnanwälte das nicht! Warum einen großen Hai fangen, wenn es genug Fische gibt?! An großen Haien sind die nicht interessiert! Wieso eigentlich? Vielleicht sind die selber eins dieser Haie?!
„Warum einen großen Hai fangen, wenn es genug Fische gibt?! An großen Haien sind die nicht interessiert! “
Wohl eher, da sich Fische nur geringfügig wehren(können) – Haie aber sehr wohl.
Zitat:
„Beklagter nicht verpflichtet „Ross und Reiter“ zu nennen…“
Zitat-Ende.
Das ist auch ein weiterer Beweis dafür, dass in Zivilprozessen keine Verpflichtungen bestehen, sonst wären es gewaltige Strafprozesse (Hinweis-Werbeslogan: Raubkopierer sind Verbrecher und werden bis zu 5 Jahren mit Freiheitsentzug bestraft); schon die Werbung ist eine Persiflage, sodass man es nicht Ernst nehmen kann.
http://www.youtube.com/watch?v=o8maUnLcdCQ
Sie vergessen, dass sehr wohl Fische sich wehren können und zwar in einem großem Schwarm. Piranhas können bei einem Hai die Floßen abnagen.
http://www.youtube.com/watch?v=pZUCF6p-RWw
Ich hatte auf die Aussage geantwortet, dass man doch bitte diejenigen schnappen sollte, die Einstellen. Entweder hast Du das nicht gesehen oder das Prinzip von Torrent nicht verstanden. (Außerdem schrieb ich „versuchen“, nicht „machen“ – was hier konkret sicher nicht das selbe ist.)
Liebe/r X,
Ihre Kampfeslust in allen Ehren, aber ich vergesse nicht, dass ….
desterwegen schrieb ich von:
„geringfügig wehren(können)– Haie aber sehr wohl.“
Dies sollte in erster Linie als Vergleich dienen, was aber augenscheinlich nicht deutlich genug zu erkennen war.
Natürlich ist mir bewußt, dass es auch „Piranhas“ und andere „Fische“ gibt, die einem „Hai“ gefährlich werden können, aber bei der Masse der „normalen“ ist es eben nicht so!
Das Prinzip von Torrent-Netzwerken ist klar: Geben und Nehmen – Download und Upload. Was nicht klar ist, dass sich dort die Kanzleien etabliert haben und es als etwas Verbrecherischeres hinstellen, also das Ganze eher im Strafrecht sehen würden als im Zivilrecht, was einen sehr komischen Beigeschmack bekommt. Meines Erachtens nach handeln die Kanzleien eher verbrecherisch, weil sie die Datenschutzrichtlinien/Vorratsdatenspeicherungen für ihre Zwecke aushebeln, und quasi von Richtern und Gerichten einen Persilschein dafür bekommen, und die jagen nur noch Fische, weil es sich rechnet. Das ist die pure Persivität des Kapitals/Geldes! Off-Topic: Da kann ja jeder gleich sein Geld dem Aktien-Broker zum Verbrennen geben! Die Banken haben Papiere entwickelt, um etwas zu verkaufen, was es garnicht real gibt: Träume oder maximaler Gewinn ohne große Anstrengungen!
Das Prinzip von Torrent-Netzwerken ist klar: Geben und Nehmen – Download und Upload. Was nicht klar ist, dass sich dort die Kanzleien etabliert haben und es als etwas Verbrecherischeres hinstellen, also das Ganze eher im Strafrecht sehen würden als im Zivilrecht, was einen sehr komischen Beigeschmack bekommt. Meines Erachtens nach handeln die Kanzleien eher verbrecherisch, weil sie die Datenschutzrichtlinien/Vorratsdatenspeicherungen für ihre Zwecke aushebeln, und quasi von Richtern und Gerichten einen Persilschein dafür bekommen, und die jagen nur noch Fische, weil es sich rechnet. Das ist die pure Perversität des Kapitals/Geldes! Off-Topic: Da kann ja jeder gleich sein Geld dem Aktien-Broker zum Verbrennen geben! Die Banken haben Papiere entwickelt, um etwas zu verkaufen, was es garnicht real gibt: Träume oder maximaler Gewinn ohne große Anstrengungen!
wenn ein Mitbewohner von mir meint, mit meinen Internetanschluss Mist bauen und mir somit Stress und Ärger bereiten zu müssen, dann teile ich dem Rechnteinhaber seinen Namen mit Vergnügen mit.