Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mal wieder gegen Abmahnungsmissbrauch

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Schutz vor überzogenen Abmahnkosten weiter verbessern.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht massenhafte Abmahnungen als Fehlentwicklung eines Rechtsinstrumentes, dass für die schnelle und unbürokratische Beilegung von Streitfällen ohne Behelligung der Gerichte gedacht war. Die derzeitige Begrenzung der Abmahnkosten sieht sie als nicht ausreichend dafür an, die Abmahnflut einzudämmen.

Kürzlich wurde der Fall einer bettlägerigen Rentnerin bekannt, der hohe Abmahnkosten auferlegt wurden. Selbst vor Gericht wurde der alten Dame nicht geglaubt: Sie soll, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht einmal einen PC und auch keinen Router besessen hat, einen Hooligan-Film über eine Tauschbörse verbreitet haben. Daraufhin bat das Online-IT-Magazin gulli.com die Justizministerin um eine Stellungnahme zu diesem Fall.

Problem bekannt – gesetzliche Regelung wird quasi ignoriert

In ihrer Antwort teilte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Redaktion von gulli.com mit, dass ihr diese Problematik sehr wohl bekannt sei. Das Urhebergesetz enthalte mittlerweile genau aus diesem Grund bereits eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro (§ 97a Abs. 2 UrhG), die aber meistens nicht greife. Einige Anwaltskanzeleien würden nämlich die Meinung vertreten „der Fall des illegalen Downloads von Film- Ton- oder Spielematerial in Internettauschbörsen“ werde von dieser Begrenzung nicht erfasst und Gerichte würden dieser Auffassung teilweise folgen.

Neue Regelung in Planung

Allerdings gibt sich die Justizministerin nicht geschlagen. Es sei, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, derzeit bereits geplant, den Abmahnmissbrauch nicht nur im Online-Handel, sondern auch im Bereich des Urheberrechts weiter einzudämmen. Dazu sei ein neuer Gesetzesentwurf in Arbeit, den sie noch im ersten Halbjahr 2012 im Kabinett einbringen wolle.

Fazit:

Unsere Justizministerin scheint Kenntnisse hinsichtlich der Problematik des Abmahnmissbrauchs vorweisen zu können. Allerdings folgen nicht nur einige, sondern alle Gerichte bisher der Auffassung, dass es sich bei den Filesharing-Abmahnungen nicht um einfach gelagerte Fälle handelt, was gelinde ausgedrückt ein Witz ist, da die standardisierten Massenschreiben unter den Abmahnkanzleien mittlerweile mehr oder weniger kopiert werden, so dass man manchmal nur noch unter Zuhilfenahme des Briefkopfes erkennt, von welcher der rühmlichen Abmahnbüros das Schreiben stammt.
Das Institut der Abmahnung ist ein probates und sinnvolles Instrument in der Juristenwelt und sollte nicht dem missbräuchlichen Wirken einiger weniger Kanzleien und Einzelanwälten zum Opfer fallen. Würde man die Abmahnbüros (Kanzleien erscheint nicht passend) zwingen, die angeblich der Mandantschaft entstandenen Kosten nachzuweisen – mit anderen Worten: Beweis zu führen – wäre ein Großteil dieser Büros eliminiert und damit auch der Abmahnmissbrauch.

(kg)

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins