„Scheiß RTL“? – nicht mit dem LG Köln!

Der Sender RTL hat den Vertrieb von T-Shirts mit dem Aufdruck „Scheiß RTL“ des Grimme-Online-Award-Preisträgers Holger Kreymeier verbieten lassen. Der Preisträger betreibt das Online-Magazin „Fernsehkritik-TV“. Kreymeier hatte den Firmenslogan „Mein RTL“ umgeändert in „Scheiß RTL“, diesen auf T-Shirts drucken lassen und im Internet verkauft. Den Verkauf der T-Shirts hatte RTL bereits per einstweiliger Verfügung gestoppt.

scheiss rtl

Vor Prozessbeginn hatte der Medienkritiker gegenüber der Nachrichtenagentur dapd geäußert, mit dem Shirt wolle er das Programm des Senders anprangern. RTL trage als ein führender Fernsehsender eine hohe Verantwortung und führe im Fernsehen regelmäßig Menschen vor.

Das Landgericht Köln hat jetzt die Entscheidung des einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt. Das Gericht geht davon aus, dass die Shirts Markenrechte des Senders RTL verletzen, da diese mit dem typischen RTL Logo bedruckt seien. Der Beklagte könne sich zudem weder auf die Meinungs- noch auf die Kunstfreiheit berufen. Mit Satire habe der Aufdruck nichts zu tun, es handele sich um eine plumpe Schmähung, so das Gericht. Die Schmähkritik unterfällt nicht der Meinungsfreiheit. Diese liegt vor, sofern es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern die Herabwürdigung im Vordergrund steht. Der Ausdruck „Scheiß RTL“ sei eine „pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung und keine Auseinandersetzung satirischer Art“, so der Gerichtssprecher Dirk Eßer.

Das Urteil des LG köln ist juristisch nachvollziehbar, ebenso wie die „Meinung“ Kreymeiers.

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins