Rechtsanwalt Urmann sagt, das war erst der Anfang und beruft sich auf die Schweigepflicht

U+C Streaming AbmahnungRechtsanwalt Urmann von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte hat mit dem Kollegen Solmecke telefoniert und ein Statement zu den aktuellen Streaming-Abmahnungen abgegeben.

Wie seid Ihr an die Daten rangekommen – Schweigepflicht!

Bei der Frage, die ganz Deutschland interessiert, wie ist man an die IP-Adressen rangekommen, beruft er sich auf die Schweigepflicht. Spätestens wenn es zu den ersten Gerichtsverfahren kommen sollte, ist U+C gezwungen Licht ins Dunkel zu bringen.

Streaming Abmahnung von U+C Rechtsanwälte für The Archive AG gehen wahrscheinlich weiter

Andere Provider – weitere Abmahnungen

Die aktuellen Abmahnungen seien erst der Anfang. Es lägen bereits zahlreiche Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider vor. Demnach kann es bald auch für andere Provider-Kunden zu unangenehmen Briefen kommen. Des Weiteren soll Urmann angedeutet haben, dass RedTube nicht die einzige Streaming-Plattform sei, die man überwachen könne. In den nächsten Jahren solle es noch zu tausenden weiteren Streaming-Abmahnungen kommen.

Progressive Downloading

Angeblich handele es sich auch nicht um reines Streaming, sondern um Progressive Downloading.

„Beim progressiven Download Verfahren wird das Video in Form einer Datei auf den lokalen, Benutzer  Rechner übertragen, und in einer temporären Datei gespeichert. Das Video fängt erst dann an zu spielen wenn es lokal vorhanden ist. Im Falle, dass der Nutzer das Video zum nächsten Teil vorspulen möchte, kann er es nur so weit tun, inwiefern das Video bereits auf den Computer geliefert worden ist.“ – Quelle http://blog.brightcove.com/en/2009/05/unterschied-zwischen-progressive-download-und-streaming

§ 44 a UrhG – aber § 53 UrhG + 

Wäre dies tatsächlich in den vorliegenden Abmahnfällen der Fall, kann es durchaus sein, dass Gerichte eine Anwendung des § 44a UrhG bereits deswegen verneinen, da das Merkmal „flüchtig“ nicht mehr gegeben ist. Selbst wenn der § 44a UrhG nicht greifen sollte, sind wir der Ansicht, dass weiterhin der § 53 UrhG – Privatkopie – greift.

§ 53 Abs. 1 S. 1: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

Für die Nutzer des Streaming Portals RedTube ist es nicht offensichtlich ersichtlich, ob die dort abrufbaren Streaming-Angebote illegaler oder rechtmäßiger Natur sind. Bei Portalen wie kino.to ist dies etwas anderes. Jeder Nutzer muss davon ausgehen, dass aktuelle Blockbuster, die bestenfalls noch gleichzeitig im Kino laufen oder gerade erst auf DVD erschienen sind, von den Rechteinhabern nicht umsonst für kostenlosen Streaming-Genuss zur Verfügung gestellt worden sind. Bei den User-Generated-Streaming Portalen ist das etwas anderes. Hier werden hauptsächlich Amateurfilme oder Ausschnitte von Pornoproduktionen zu Promotionzwecke hochgeladen. Aufgrund dessen kann es für den Nutzer gar nicht ersichtlich sein, welcher Clip jetzt legal hochgeladen worden ist und welche gegen geltendes Urheberrecht verstößt.

vor Weihnachten

Auf die Frage warum gerade jetzt so viele Abmahnungen verschickt worden sind, soll RA Urmann so geantwortet haben:

„Sicherlich haben wir jetzt sehr viele Abmahnungen verschickt, wir wollten damit unbedingt noch vor Weihnachten raus.”

Klar, nach Weihnachten ist bei vielen Leuten auf die schnelle nicht zu hohlen. Zumal im Januar noch die ganzen Jahresrechnungen (Versicherungen, etc.) rein kommen.

Dem Spuk können nur eindeutige Gerichtsentscheidungen ein Ende setzen oder das Tor zu einer noch viel größeren Abmahnwelle öffnen. Die bisherige Filesharing-Abmahnwelle wäre wahrscheinlich nichts dagegen. Im außergerichtlichen Bereich wird uns die Kanzlei U+C sicherlich nicht verraten, wie sie an die Daten herangekommen sind – Schweigepflicht ;-).

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.

28 Kommentare

  1. Sobald ich ein urhebergeschütztes Foto im Browser sehe ist es auch progressives downloaden. Die Datei wird im Cache VOLLSTÄNDIG abgespeichert.

    Wenn man es weiterspinnt ist das Internet an sich illegal. Man müsste es komplett meiden!…

    Ich verstehe die Welt nicht mehr… Ist alles zu hoch für mich… Sogar das betrachten dieser Website https://www.infodocc.info wäre eine Urheberverletzung…

  2. Die Aussage mit dem „Progressive Downloading“ trifft auf die betroffene Plattform Redtube nicht zu, ebenso wenig auf Youtube, Youporn oder ähliche Plattformen.
    Es handelt sich dort um einen normalen Flashstream. Dieser fängt sofort an zu spielen und nicht erst, wenn der Film komplett vorhanden/geladen ist.
    Auch liegt eine Flashdatei nicht irgendwo verfüg- und abrufbar im Download-Ordner, wie Urmann gegenüber Solmenke suggeriert.

    „Progressive Downloading“ scheint eher ein verzweifeltes Scheinargument zu sein, das Streaming irgendwie zwanghaft als Kopie hinzustellen.

    Dazu ergeben sich für die Abmahner die Probleme, da das (angebliche) „Progressive Downloading“ nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stattfindet, damit also keine UrhG-Verletzung vorliegt.

    Des Weiteren, mal angenommen es würden wirklich IPs über solche Portale ermittelt, wäre es nicht nachweisbar, ob beim Besuch der Unterseite mit dem Video dieses auch wirklich gestreamt/abgespielt wurde oder auf Grund von fehlendem Plug-in, No Script, Plattformfehler oder sonstigen bewussten oder ungewollten Blockaden das Video gar nicht abgespielt/geladen/gestreamt wurde.

    Wenn es U+C nicht nur ums Mahnen, Drohung und Hoffen, dass ein gewisser Anteil aus Angst zahlt gehen würde, wäre das Geschäftmodell unter den gegeben Umständen zum Scheitern verurteilt.
    Vor Gericht gäbe es nach wie vor gleich mehrere Gründe, warum die Abmahner auf die Nase fallen würden.

  3. genau! und das wichtigste steht dort am Schluss. ein Urteil des Amtsgerichtes Regensburg, das der Kanzlei schnell den Spass an der Sache vermasseln kann.

  4. Mir wurde bei einem ähnlichen Fall, bei dem ich betroffen war, auf der Polizeidienststelle klipp und klar gesagt, das Herunterladen von Filmen für den eigenen Gebrauch, aber nicht die Weiterverbreitung, sei nicht strafbar.

  5. Wer seine Werke ins Internet stellt, damit diese von anderen angesehen werden können, der braucht doch wohl hinterher nicht kommen und diejenigen verklagen, die es angeschaut haben.

    Die haben doch alle ne Meise!

    Das sollte mir vor Gericht mal jemand beweisen, dass ich durch das Anschauen eines Flash-Videos Dateien auf meinem Rechner speicher.

    Sollte ich jemals wegen so nem Firlefanz vor Gericht müssen, dann werde ich dort vor den Augen des Richters ein Youtube-Video öffnen, kurz anschauen lassen und dann meinen Rechner an deren IT-Spezialisten übergeben um nachprüfen zu lassen, ob und wo da Dateien in irgendwelcher Form gespeichert werden.

    So ein Kindergarten – die haben anscheinend sonst keine Mandanten mehr, dass sie sich auf derart unsinnige Wege begeben!

  6. Leider ist die Sache im Moment noch völlig ungeklärt, es gibt dazu keine direkte Gerichtsentscheidung.
    Ich würde mich nicht auf eine Aussage eines Polizisten verlassen, wenn noch nicht mal die Richter am OLG Köln genau wissen im was es da geht!

  7. mir wurde am 10.12.2013 eine Abmahnung mit Rechnung zugesandt für meine Tätigkeiten am 13.12.2013 um 23:59
    Ein Witz, wie ich meine für 84 Euro.
    Zahlen werde ich nicht, aber was dann??

  8. ich wuerde einfach mal den anbietern, die jetzt ihr urheberrecht verletzt sehen, mir einer anzeige wegen verbreitung von pornographie drohen… und zu den anwaelten: pfui! anwaelte machen wirklich alles, was geld bringt. und das, obwohl die eh schon 190 euro netto pro std. verdienen! widerlich! die weitere frage, die sich stellt ist die, wieweit es eigentlich mit dem datenschutz her ist in deutschland… denn die gefakten abmahnungen enthalten ja auch die richtigen namen… wie sind die betrueger denn da rangekommen???? klingt doch fast, als wenn die lieben anwaelte da ein datenleck haben… oder schlimmer.

  9. Ich würde dort mal nachfragen, ob sie hellsehen können 😉

    Das Schreiben würd ich aufheben, weil es ein schönes Indiz dafür ist, dass da nur Abzocke dahinter steckt, denn woher wollen sie denn wissen, dass man in 3 Tagen auf der angegebenen Website sein wird?

  10. Ich hab sowas auch per email bekommen.Frage mich allerdings, wo die Fakes den Namen her haben!!! natürlich hab ich den Anhang nicht geöffnet. Trotzdem ist es eine Sauerei, was mit unseren Daten passiert!

  11. Erstens war es das LG Köln, zweitens ist die Abmahnung ja gleich auf Grund mehrerer Gegebenheiten unwirksam/unberechtigt.

    Daher würde ich mir keine grossen Sorgen machen.
    Grade dass den Richtern am LG Köln Filesharing-Fälle vorgegaukelt wurden und diese die Beschlüsse auf nur dieser falschen Annahme erliessen, zeigt doch, dass bei Nennung der wirklichen Faktenlage man dort diese Beschlüsse nicht bekommen hätte,l da eben hier kein UrhG-Verstoss vorliegt.

  12. Anwälte sind die Verbrecher auf der anderen Seite! 😉 Ich hab erleben dürfen, wie Anwälte hinter den Kulissen reden – da wird dir schlecht und du verlierst den Glauben an die deutsche Rechtsstaatlichkeit!

  13. Selbst ein Download (auch per Stream) ist rechtlich gesehen eine legale Privatkopie. Der Upload wird ja immer in Frage gestellt, und wird als Urheberrechtsverletzung gesehen und dagegen kann ja der Rechteinhaber/Rechteverwerter auch per Kontakt-Beschwerde-Formular (wurde mehrmals erwähnt) auf der Hoster-Web-Seite wie bei YouTube oder RedTube eine Beschwerde einlegen, um es entfernen zu lassen. Der Download ist auch immer per Plugins möglich und der Rechteinhaber/Rechteverwerter kann niemals einen Nutzer/Downloader dafür belangen können, weil das ist schon ein Widerspruch in sich und weil dieses Beschwerde-Formular nicht genutzt wurde. Also ein Stream/Download hat absolut keine Konsequenzen für die Nutzer/Konsumenten.

    Was auffällt ist aber, das 10.000 angebliche Uploader bei RedTube ein- und dieselben Filmchen hochgeladen haben sollen, was schon allein technisch unmöglich sein kann und zusätzlich diese Filmchen umbenannt wurden und nicht mehr aufzufinden sind, es sei denn man recherchiert sehr gründlich und findet dann doch diese Filmchen, aber eben nicht die, die dann auf der Abmahnung stehen/standen. Was man sagen kann,ist, dass „U+C“ und ähnliche Konsorten schon bereits jetzt einen massenhaften Betrug betreiben/vorbereiten!

  14. P.S.:
    Zitat: „Im außergerichtlichen Bereich wird uns die Kanzlei U+C sicherlich nicht verraten, wie sie an die Daten herangekommen sind – Schweigepflicht.“
    Zitat-Ende.

    Klar, werden die dazu nichts sagen! Ist doch logisch, dass die IP-Erfassung nicht rechtens war und aus einer dubiosen Quelle stammt! Selbst diese Ermittlungs-Software ist gar nicht in der Lage die IP-Adressen per Streaming abzufangen und war nur für Peer-to-Peer-Filesharing ausgelegt worden, es sei denn, es hat da eine Umleitung stattgefunden, wie es mehrmals erwähnt wurde!

  15. Ich bin hier der selben Meinung. Der nächste Schritt wird sein das ein Geldgieriger Raffzahn kommt und das jedes Foto das im Internet steht und welches man sich auf Flickr oder Fotocommunity anschaut plötzlich Urheberrechtlich geschützt ist. Wenn dieser Schritt kommt ist das Internet an sich komplett illegal, denn daraus resultiert das jede Kleinigkeit die heruntergeladen wird – und das machen Browser nunmal – plötzlich urheberrechtlich geschützt ist.

    Und die größte Frecheit ist, dass man hier nicht mit der Information raus rückt wie man illegal an die IP-Adressen der User gekommen ist. Aber eines hab ich mir vorgenommen. Sollte ein Gericht entscheiden das es illegal war, dann werde ich einen Useraccount auf Youtube anlegen, ein lustiges Video erzeugen und anschließend darauf pochen das es von mir Urheberrechtlich geschützt ist und dafür ebenfalls eine Abmahnwelle auslösen!

    Und was noch hinzu kommt ist, dass das LG Köln keine Schuld bei sich sieht. Meiner Meinung nach haben die eine ganz klare Mitschuld an dieser Nummer hier. Denn schließlich haben die auch eine Sorgfaltspflicht gegen die das LG Köln bzw. deren Angestellte ganz klar verstoßen haben!

  16. Hab was missverständlich ausgedrück… also ich meinte natürlich sollte es illegal sein Videos auf den genannten Plattformen zu schauen, dann werde ich auch bei Youtube ein Video einstellen.

    Sorry, mich nervt dieses Thema so immens. Das ist alles in meinen Augen nur Geldmacherei.

  17. Hier erwähnst Du was sehr Wahres!! Wer hat denn eigentlich die Filmchen hochgeladen und diese zur Verfügung gestellt???

    Was ist denn bitte wenn die auf ihr urheberrecht klagende Firma selbst die Filme hochgeladen hat mit dem Hintergedanken „so, kommendes Weihnachten holen wir uns mal ein ganz besonderes Geschenk!“

    Der Gedanke stellt doch so einiges in Frage!

  18. Also wenn ich so was bekomme (Polizist a.D.) geht am selben Tag eine Strafanzeige gegen die Rechtsanwälte an das Gericht in Regensburg. Außerdem eine Diensaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, der meine Daten frei gegeben hat. Bin mal gespannt.

  19. P.P.S.: Echt voll Porno! Das Ding hat in die ÖR-Medien geschafft:
    http://www.tagesschau.de/inland/abmahnung-redtube-streaming100.html

    Zitat:“U + C rechtfertigte dagegen ihr Vorgehen: Die Erfassung der IP-Adressen durch die Software sei rechtlich unbedenklich, zudem sei Redtube eine „offensichtlich illegale Quelle“.“
    Zitat-Ende.

    Jaja, da kriegt man(n) echt einen Lachkrampf, und wir sind ja alle Weihnachtsmänner und Osterhasen zugleich.

    Wie kann dieser (Ur)Mann „RedTube“ als illegal hinstellen? Eher wohl seine Software oder Umleitung war eher illegal! Wenn da bloß nicht eine Verleumdungsklage von RedTube ins Haus da flattert. Oder macht RedTube auch da mit, weil Pornos in Europa keinen starken Absatz finden?

  20. Kann Dir nur zustimmen. Was mich am meisten stoert ist dass unser sogenannter „Rechtsstaat“ diese Verbrecher (sie betreibe ein Form ?legaler? Erpressung) nicht nur duldet sonder auch noch in ihrem Handeln unterstuetzt.

  21. Unwalt+Consorten wollens einfach wissen: wie weit ist das Recht beugbar und wann platzt der verhöhnten und abgezockten Bevölkerung endlich der Kragen? Perfektes Timing, denn gerade jetzt geht es nämlich ums Ganze: Kommenden Montag beginnen Geheimverhandlungen zwischen den USA und der EU über ein Transatlantisches Freihandelsabkommen. Freihandel klingt ja erstmal gut – aber es geht nur am Rande um Zollschranken. Ein supranationales Schiedsgericht soll nationale Gesetze aushebeln können und für den „Investionsschutz“ der Multis sorgen, die dann sogar Regierungen wegen Ungleichbehandlung auf Schadensersatz für entgangene Gewinne verklagen können etwa weil wir kein Hormonfleisch, genmanipulierte Nahrung, Fracking, Privatisierung der Wasserversorgung oder die absurde Auslegung von Urheberrechten wollen und was das schlimmste ist, dass wir da nie mehr rauskommen, wenn nicht alle beteiligten Staaten zustimmen. Die Krakenlobby will uns versklaven und das einzige was wir momentan noch tun können, ist massiver Protest z.B. durch Petitionen wie die, die momentan bei Campact läuft, mit zu unterzeichnen. damit die Handlanger-Politiker um Ihren Job zittern. Noch ist es ncht zu spät: https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/

  22. Die Kollegen von Urmann und C sind jawohl irgentwie verrückt geworden….wie kommt man auf die Idee wegen Porno sstreamings Abzumahnen?! dann sollen sie lieber wieder die Filesharer abmahnen da ist die rechtliche Grundlage wenigstens begründet….

    lg rolf

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