Streitwertherabsetzung auf 3.000, keine Haftung der Eltern für ihre Kinder, Abmahngebühren nur noch 150 Euro – was nun Waldorf Frommer und Sasse und Partner?

Es häufen sich die Entscheidungen und Urteile der Gerichte, die die Abmahnforderungen der Höhe und dem Grunde nach immer weiter beschneiden. Wir berichteten über die Streitwertherabsetzung auf 3.000 im Falle einer Bootleg-Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner, über die Entscheidung des OLG Köln, dass Eltern nicht grundsätzlich für ihre Kinder haften (folgt) sowie über die Deckelung der Abmahngebühren auf 150 Euro durch das Amtsgericht Hamburg.

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Diese Entscheidungen und Urteile werden sich künftig häufen und die Zahlungsmoral der Abgemahnten wird sinken. Fraglich ist, wie die Kanzlei Waldorf Frommer auf diese Entwicklung reagieren wird. Werden die Schadensersatzforderungen steigen?

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Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

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