Der fliegende Gerichtsstand wird gerne herangezogen, wenn die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet werden soll. Im Falle von Rechtsverletzungen, die ihren Ursprung im Internet haben, wird dann gerne ausgeführt, dass das angerufene Gericht zuständig sei, weil die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung auch am Ort des angerufenen Gerichts abrufbar sei. Mit dieser Argumentation kann somit in… Persönlichkeitsrecht und fliegender Gerichtsstand – Abrufbarkeit der Internetveröffentlichung nicht ausreichend weiterlesen