Das OLG Köln hat mit der endgültigen Entscheidung zur Autocomplete-Funktion bei Google ein realitätsnahes und praxistaugliches Urteil gesprochen. Führt die Suchwortkombination des Namens einer Person oder eines Unternehmens mit einem bestimmten Begriff zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person oder eines Unternehmens, dann muss Google den Suchvorschlag auf Antrag des Verletzten löschen. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts… Autocomplete-Urteil Google – OLG Köln – Löschung ja, Geldentschädigung nein – richtig so weiterlesen