Arbeitgeber können aufatmen. Sie können gegen Beleidigungen, die über Soziale Netzwerke verbreitet werden, auch mit fristlosen Kündigungen vorgehen, wenn sie die Spielregeln einhalten. In unserem Artikel „Leibeigner, Menschenschinder & Ausbeuter – Kündigung nicht erlaubt!“ berichteten wir über einen Fall, der vor dem Bochumer Amtsgericht verhandelt worden ist. Ein Auszubildender hatte seinen Chef, ohne diesen namentlich… Dem Sklaven darf doch fristlos gekündigt werden, aber bitte vorher Rücksprache halten! weiterlesen
Schlagwort: fristlose Kündigung
Leibeigner, Menschenschinder & Ausbeuter – Kündigung nicht erlaubt!
Das Online Portal Der Westen berichtet, dass Patrick Lambertus, Geschäftsführer der Bochumer Firma Pixelhaus Internet Services, sich öffentlich einen Schlagabtausch mit seinem Azubi liefert. Der Azubi hatte sich über Facebook darüber beklagt, dass er als „Leibeigner“ „dämliche Scheiße für Mindestlohn – 20% erledigen“ müsse und seinen Chef als „Menschenschinder & Ausbeuter“ betitelt, ohne dessen Namen… Leibeigner, Menschenschinder & Ausbeuter – Kündigung nicht erlaubt! weiterlesen