LG Berlin – WhatsApp – Nutzungsbedingungen sind unwirksam

  Unsere vertretene Auffassung hinsichtlich der Unwirksamkeit der von WhatsApp verwendeten AGB wurde heute durch das Landgericht Berlin vollumfänglich bestätigt (Az.: 15 O 44/13). Es sei unzulässig, deutschen Verbrauchern ihre AGB nur in englischer Sprache anzubieten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). WhatsApp wurde im Wege eines sog. „Versäumnisurteils“ verurteilt. Englische AGB sind unverständlich Nach… LG Berlin – WhatsApp – Nutzungsbedingungen sind unwirksam weiterlesen