LG Köln erfindet das Urheberrecht neu

Bilderklau auf Amazon. Das Urteil liest sich so gut für die klagende Partei, allerdings nur auf den ersten 17 Seiten. Dann kommt ein Schlenker des LG Köln, der geeignet ist, Schwindelanfälle herbeizuführen. Festhalten ist angesagt. LG Köln: Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen Die Verwendung fremder Produktbilder auf Amazon verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies entschied… LG Köln erfindet das Urheberrecht neu weiterlesen

Direkt-Link zu Bildern und Einblicke in Kölner Elfenbeintürme, Einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 14 O 427/13)

AG Düsseldorf Klage Filesharing

Das Landgericht Köln überrascht abermals mit einer Form der Rechtsfortbildung, die weder juristisch noch praktisch haltbar erscheint. Mit Biegen und Brechen werden Sachverhalte in Gesetzeslücken hineinmanövriert, bis ein Wendemanöver nicht mehr möglich ist. Die Folgen eines solchen Vorgehens scheinen insbesondere die Kölner Richter nicht zu interessieren. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Deckel zugemacht und sich neuen… Direkt-Link zu Bildern und Einblicke in Kölner Elfenbeintürme, Einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 14 O 427/13) weiterlesen

LG Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung, 209 O 188/13

  Das LG Köln hat in einem aktuellen Beschwerdeverfahren zu den Auskunftsverfahren in den Streaming-Fällen der Archive AG, respektive Redtube entschieden und erkannt, dass das bloße Streaming eines Werkes keine Urheberrechtsverletzung darstellen würde: „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des… LG Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung, 209 O 188/13 weiterlesen

LG Köln zieht den Schwanz ein

In Köln läuft derzeit einiges schief. Sollte sich bewahrheiten, dass das LG Köln tatsächlich so dumm gewesen sollte, die Streaming-Fälle mit den Filesharing-Fällen gleichzusetzen oder gar zu verwechseln dann könnte dies verheerende Folgen für die Kölner Justiz und das Land NRW nach sich ziehen. Stichwort: Amtshaftungsklage. Schlimmer noch als dieses Versagen ist mE jedoch die… LG Köln zieht den Schwanz ein weiterlesen

LG Köln verbietet Tagesschau-App der ARD

Teilerfolg für die deutschen Verlegerverbände. Ihre Klage gegen die Tagesschau-App vom 15.06.2011 hatte Erfolg. Die Kölner Richter sahen die Klage als begründet an, da die streitgegenständliche App mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar sei. Es handele sich bei der konkreten App um  ein nicht sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot. Dies sei vom Rundfunkstaatsvertrag nicht gedeckt und schaffe eine unzulässige weil… LG Köln verbietet Tagesschau-App der ARD weiterlesen