Das Landgericht Köln verurteilte einen Wettbewerber des Reiseportals Holiday Check mit Beschluss vom 8. August 2012 (Az. 31 O 491/11 SH II), wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 20.000 Euro. Dem Ordnungsmittelverfahren war bereits ein wettbewerbsrechtlicher Rechtsstreit vorausgegangen. Der Wettbewerber hatte einen Werbespot, trotz des bestehenden Unterlassungsgebots auf der Internetplattform… Werbeverbot umfasst auch Youtube Beiträge weiterlesen