„§ 97 a Absatz 2 UrhG wird regelmäßig ignoriert“ – schön wär`s!

Der Kollege Rösch hat in einem aktuellen Beitrag festgestellt, dass der § 97 a Absatz 2 des Urhebergesetzes auch auf die Filesharing-Fälle anwendbar sei. Die Gerichte und andere Anwaltskanzleien würden diese Tatsache trotz entsprechender Pressemeldung des BGHs ignorieren. Nun ja. Das stimmt leider nicht in Gänze. Die Erwähnung des 97 Absatz zwo gehört standardmäßig in… „§ 97 a Absatz 2 UrhG wird regelmäßig ignoriert“ – schön wär`s! weiterlesen