Durch den TV-Ausschluss einer Partei, die unbestritten eine Rolle spielen wird bei den nächsten Wahlen, kann der SWR diesen (Grundversorgungs-) Beitrag nicht erfüllten. Im Gegenteil. Gleichbehandlungspflicht § 5 Parteiengesetz verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender zur Gleichbehandlung politischer Parteien. Wird die AfD nicht eingeladen, dann stellt dies eine Ungleichbehandlung dar, die der Sender rechtfertigen müsste. Es müssen… Ausschluss der AfD durch SWR rechtlich bedenklich weiterlesen