Schmähgedicht – LG Hamburg mit angreifbarer Entscheidung

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Das Landgericht sieht die wesentlichen Teile des Gedichts als unzulässige Schmähkritik an. Böhmermann darf die beleidigenden Inhalte des Gedichts nicht mehr wiederholen. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen ihm Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder gar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. So steht es… Schmähgedicht – LG Hamburg mit angreifbarer Entscheidung weiterlesen