Das AG München hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass das heimliche Mithören eines Telefonats die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners verletze. Zudem stellte das AG München fest, dass die heimliche Observation auch nicht gerechtfertigt sei, um an ein Beweismittel zu kommen und könne daher auch nicht im Zivilprozess verwertet werden. Das Mithören eines Telefonats sei… Heimliches Mithören eines Telefonats verletzt Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners – als Beweismittel zudem nicht zulässig weiterlesen