Google haftet grundsätzlich als Störerin im Falle einer Rechtsverletzung, LG Hamburg – Recht auf Vergessenwerden

Google Suchmaschinenmonopol

Das Urteil beseitigt einige Unklarheiten hinsichtlich der prozessualen Durchsetzung des Rechts auf Vergessenwerden. Der Weg für künftige Klageverfahren ist geebnet, Az.: 324 O 456/14. Die Kernaussagen: deutsches Recht ist für Google verbindlich die Google Inc. haftet grundsätzlich als Störerin im Falle rechtswidriger Verletzungen es muss eine Gesamtabwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht… Google haftet grundsätzlich als Störerin im Falle einer Rechtsverletzung, LG Hamburg – Recht auf Vergessenwerden weiterlesen

RedTube – Urmann – Z9 Verwaltungs-GmbH – Warum eine Klage auf Erstattung der Anwaltskosten wirtschaftlich nach hinten losgehen kann!

Der Ex-Kollege Urmann sowie die Nachfolgerin Z9 Verwaltungs-GmbH der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben einige gerichtliche Auflagen nicht erfüllt und sind zum mündlichen Folgetermin nicht mehr erschienen, so dass das AG Regensburg am 20.03.2015 ein Versäumnisurteil (Az.: 3 C 451/14 – noch nicht rechtskräftig) erlies. Viele Betroffene fragen sich jetzt, ob sie ebenfalls Schadensersatzklage gegen… RedTube – Urmann – Z9 Verwaltungs-GmbH – Warum eine Klage auf Erstattung der Anwaltskosten wirtschaftlich nach hinten losgehen kann! weiterlesen

Pinkeln im Stehen erlaubt – trotz zunehmender Domestizierung des Mannes

O-Ton des AG Düsseldorf: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens… Pinkeln im Stehen erlaubt – trotz zunehmender Domestizierung des Mannes weiterlesen

LG Berlin – WhatsApp – Nutzungsbedingungen sind unwirksam

  Unsere vertretene Auffassung hinsichtlich der Unwirksamkeit der von WhatsApp verwendeten AGB wurde heute durch das Landgericht Berlin vollumfänglich bestätigt (Az.: 15 O 44/13). Es sei unzulässig, deutschen Verbrauchern ihre AGB nur in englischer Sprache anzubieten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). WhatsApp wurde im Wege eines sog. „Versäumnisurteils“ verurteilt. Englische AGB sind unverständlich Nach… LG Berlin – WhatsApp – Nutzungsbedingungen sind unwirksam weiterlesen

Gema-Youtube-Streit – Urteil ohne Auswirkung

Youtube muss künftig stärker darauf achten, welche Videos eingestellt werden. Das entschied das Landgericht Hamburg. Wie das gehen soll? Youtube soll künftig zwei Filter installieren, um das Hochladen von Titeln zu vermeiden, deren Rechte von der Gema vertreten werden. Wie soll das geschehen? Dies ließen die Richter offen. Welch ein Fortschritt! Es bleibt demnach bei den… Gema-Youtube-Streit – Urteil ohne Auswirkung weiterlesen