Bei vielen sozialen Netzwerken ist der Urheberrechtsverstoß einprogrammiert, ein Link auf ein Foto kann schon am nächsten Tag eine Abmahnung oder Rechnung vom Anwalt nach sich ziehen.
Das deutsche Urheberrecht verträgt sich nicht mit dem Verhalten von Usern in sozialen Netzwerken. Bereits das Verlinken eines Artikels mit kleinen Vorschaubildchen oder das „Teilen“ einzelner Fotos auf Facebook kann schnell richtig teuer werden.
Auf der selbst ernannten „Online Pinnwand“ Pinterest können Nutzer Bilder auf ihre eigene Seite pinnen. Diese können von jeder beliebigen Website kommen oder auch von den Pinnwänden anderer User. Doch als deutscher User muss man höchste Vorsicht walten lassen, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen. Hat man versehentlich ein Bild angepinnt, dessen Urheber damit nicht einverstanden ist, kann ein Klick plötzlich mehrere hundert Euro kosten.
Das Problem
Der Kern von Pinterest ist ein Verhalten, das nach deutschem Urheberrecht schlichtweg illegal ist. Dabei gilt: was in den Einschränkungen im Gesetz nicht auftaucht, ist auch nicht erlaubt. Die deutsche Gesetzgebung hinkt dem technischen Fortschritt hinterher, so dass eine regelmäßige Aktualisierung der Urheberrechtsschranken nicht möglich ist. So bleibt das Anpinnen der Bilder eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Urheber des Bildes dieser Nutzung nicht zugestimmt hat.
Denn die Regel lautet:
Wer Bilder auf Pinterest, in sein Blog oder ein anderes soziales Netzwerk einbindet, macht diese „öffentlich zugänglich“. Wer diese Dienste unter seinem echten Namen nutzt, ist der Gefahr ausgesetzt, ein Abmahn-Schreiben vom Rechtsanwalt zu erhalten.
Widersprüchlich ist auch, dass in vielen Fällen die Urheber das Kopieren eines einzelnen Fotos im Netz geradezu wohlwollend sehen, wenn ein Link auf die Quelle angegeben wird. Diese Form der Verbreitung wird auch als modernes Marketing-Instrument eingesetzt. Doch was im Web als vorbildlich gilt, kann nach deutschem Recht geahndet werden. In den USA zum Beispiel existiert die „Fair Use“-Klausel. Diese erlaubt die Nutzung fremder Inhalte – in einem gewissen privaten Rahmen.
Fazit
Das deutsche Urheberrecht ist in einigen Punkten veraltet und kann der technischen Entwicklung nicht Schritt halten. Eine „Fair-Use“ Klausel nach dem amerikanischen Vorbild, würde viele private User entkriminalisieren und den Missbrauch von Abmahnungen vorbeugen. Das Anpinnen einzelner Fotos und das Teilen von Bildern muß auch für deutsche Nutzer möglich sein, sofern es sich lediglich um eine private Nutzung handelt. Die Remix-Kultur des Webs und den damit einhergehenden „Teilen“-Funktionen diverser Netzwerke sind nicht mehr aufzuhalten.