Darf man fremde Texte mit Quellenangabe, aber ohne Einwilligung auf der Facebook Fanpage posten?

WLAN Störerhaftung

Fremde Texte auf der Facebook Fanpage zu posten – ich rede hier nicht vom Teilen, sondern vom Kopieren und selbst auf Facebook hochladen – ohne die Einwilligung des Urhebers ist eine Urheberrechtsverletzung, sofern kein korrektes Zitat vorliegt!

fremden Text übernehmen und als eigenen ausgeben

Wer fremde Texte oder Beiträge einfach kopiert und auf der eigenen Facebook Fanpage hochlädt, ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Urhebernennung / Quellenangabe, verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht. Dieses Vorgehen ist illegal und kann abgemahnt werden.

fremden Text übernehmen und mit Quelle versehen

Es reicht auch nicht aus, den fremden Text auf der eigenen Facebook-Fanpage mit der Quelle zu versehen. Die Quellenangabe ersetzt nicht die notwendige Einwilligung des Urhebers des Textes. Es ist ein Mythos, dass man nur die Quelle angeben muss und dann komplette Texte ohne Einwilligung übernehmen kann.

Teile eines fremden Textes als Zitat § 51 UrhG verwenden

Eine 1:1 Übernahme von fremden Texten stellt in der Regel kein zulässiges Text-Zitat dar. Ihr dürft nur Teile eines Textes als Zitat verwenden und müsst euch Inhaltlich mit dem Zitat auseinandersetzen, damit die Ausnahme überhaupt von der notwendigen Einwilligung greifen kann. Bei einem Zitat ist die Quellenangabe Pflicht! Hieraus ist wohl der Mythos entstanden, dass eine Quellenangabe eine Einwilligung obsolet macht.

 

Das Posten von fremden kompletten Texten unter Quellenangabe aber ohne Einwilligung des Urhebers auf Facebook ist eine Urheberrechtsverletzung!

 

Fazit

Wer seine Fanpage mit fremden Beiträgen und Inhalten „füttert“, ohne eine Lizenz dafür zu haben, kann abgemahnt werden. Neben der Abgabe einer  strafbewehrten Unterlassungserklärung, kann auch Schadensersatz fällig werden. Gerade Fanpages, die eine hohe Reichweite haben, können kräftig zur Kasse gebeten werden, insbesondere dann, wenn die Fanpage einen gewerblichen Hintergrund hat.

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.

2 Kommentare

  1. Wenn ich ein Plakat in der Schule mache und einen Text zum Thema eins zu eins übernehme und die Quelle angebe ist es dann erlaubt? Die Quelle ist eine Internet Zeitung wo ich einen Artikel kopiert habe.

Kommentare sind geschlossen.