Udo Vetter in aller Früh zum Urheberrecht

Der Strafrechtler Udo Vetter war heute Früh um 5.50 im Morgenmagazin zum Thema Urheberrecht im Internet zu sehen.infodocc_logo_jb_05 Sicherlich ein interessanter Beitrag für den juristischen Laien. Kurz und bündig wurde in 2,5 Minuten das Urheberrecht im Internet abgehandelt. Geschützt sei alles was gefällt, der „Klau“ von Musikstücken auf Sharehostern würde nicht verfolgt werden und auf die Frage, ob das Herunterladen von Musik strafbar sei, wurde geantwortet, dass es schlichtweg nicht verfolgt werde. Das stimmt wohl, Herr Vetter. Für alle, die eine Antwort für ihren Fall der Strafbarkeit des Herunterladens suchen, sei die Lektüre des § 53 Urhebergesetz empfohlen.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins