Der Strafrechtler Udo Vetter war heute Früh um 5.50 im Morgenmagazin zum Thema Urheberrecht im Internet zu sehen. Sicherlich ein interessanter Beitrag für den juristischen Laien. Kurz und bündig wurde in 2,5 Minuten das Urheberrecht im Internet abgehandelt. Geschützt sei alles was gefällt, der „Klau“ von Musikstücken auf Sharehostern würde nicht verfolgt werden und auf die Frage, ob das Herunterladen von Musik strafbar sei, wurde geantwortet, dass es schlichtweg nicht verfolgt werde. Das stimmt wohl, Herr Vetter. Für alle, die eine Antwort für ihren Fall der Strafbarkeit des Herunterladens suchen, sei die Lektüre des § 53 Urhebergesetz empfohlen.