In einem Rechtsstreit wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Rufschädigung vertraten wir den Kläger – einen Lehrer und Kommunalpolitiker – vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Dem Beklagten, einem Studenten und Juden, der mit unserem Mandanten bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte, missfielen wohl einige Äußerungen, die unser Mandant im Rahmen einer kontrovers diskutierten Debatte innerhalb einer Diskussionsgruppe auf der Plattform Facebook tätigte. Diese Äußerungen nahm der Beklagte zum Anlass, eine regelrechte Hetzkampagne gegen unseren Mandanten loszutreten. Die Schulleitung, der Landesverband der Partei und sogar der Reservistenverband, dem unser Mandant seit 25 Jahren angehört, wurden über die angeblich „antisemitische Agitation“ unseres Mandanten unterrichtet und angeschrieben. Zudem wurde ihm unterstellt, er sei ein „Antisemit“ und „gut befreundet“ mit einem einschlägig bekannten Neonazi. Unser Mandant nahm den Beklagten daraufhin auf Unterlassung in Anspruch, da dieses Verhalten – insbesondere in beruflicher Hinsicht – rufschädigend ist.
LG Frankfurt: Äußerungen müssen hingenommen werden – Urteil nicht rechtskräftig
Das LG Frankfurt am Main wies unsere Klage allerdings vollumfänglich ab. Bei den Äußerungen handele es sich um noch zulässige Werturteile, die hinzunehmen seien. „Die Äußerungen dienen nicht der pauschalen Abwertung des Klägers, sondern stehen im Zusammenhang mit der unter Facebook geführten Diskussion“. Durch seine Kommentare habe der Kläger selbst Anlass zu solchen Äußerungen gegeben und entsprechende Reaktionen provoziert.
Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier deutlich überschritten
Im Zweifel also immer für die Meinungsfreiheit!? Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Scharfe Gegenreaktionen auf eindeutige Standpunkte sind zu erdulden. Es gibt jedoch Grenzen. Diese Grenzen der Meinungsfreiheit wurden deutlich überschritten. Im vorliegenden Fall hätte vom Gericht insbesondere berücksichtigt werden müssen, dass rein private Aktivitäten des Klägers innerhalb einer Diskussion auf Facebook in seinen dienstlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich hineingetragen wurden. Die Hetzjagd gegen unseren Mandanten ging eindeutig zu weit. Deshalb haben wir gegen das unserer Ansicht nach falsche Urteil bereits Berufung eingelegt. Wir gehen davon aus, dass die nächste Instanz eine andere Entscheidung treffen wird.
Stoll, Gulden
HaHa – ich habe den Fehler gefunden! Die beiden Streithähne haben sich auf Facebook ausgetobt, das ist ein falsches Forum für solche Diskussionen. Auf Facebook gibts nur Doofe, da wird nichts gelöscht, auch wenn man es glaubt, dass es gelöscht wurde. Und in einem richtigen Forum wäre es garnicht vor Gericht gelandet. Da hat der Lehrer einfach überreagiert und ist kein gutes Bespiel für die heutige Jugend im 21. Jahrhundert. Die Grenze hat der Lehrer eindeutig überschritten. Ein schönes Urteil vom LG Frankfurt am Main.
„antisemitische Agitation“, müsste das nicht politische oder religiöse Aufwiegelung heißen? Das passiert täglich beim Meta-Tagesschau-Forum und in anderen Foren; man muss sich nur die Schlagwörter anschauen:
http://meta.tagesschau.de/
HaHa – ich habe den Fehler gefunden! Die beiden Streithähne haben sich auf Facebook ausgetobt, das ist ein falsches Forum für solche Diskussionen. Auf Facebook gibts nur Doofe, da wird nichts gelöscht, auch wenn man es glaubt, dass es gelöscht wurde. Und in einem richtigen Forum wäre es garnicht vor Gericht gelandet. Da hat der Lehrer einfach überreagiert und ist kein gutes Beispiel für die heutige Jugend im 21. Jahrhundert. Die Grenze hat der Lehrer eindeutig überschritten. Ein schönes Urteil vom LG Frankfurt am Main.
“antisemitische Agitation”, müsste das nicht politische oder religiöse Aufwiegelung heißen? Das passiert täglich beim Meta-Tagesschau-Forum und in anderen Foren; man muss sich nur die Schlagwörter anschauen:
http://meta.tagesschau.de/