Verfahren verloren – na und, dann klagen wir nochmal!

Wir berichteten über die Niederlage von Universal, vertreten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, vor dem Landgericht Frankfurt. Dort unterlag Universal, weil die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg nicht in der Lage war, die Ungereimtheiten bei der IP-Adressenermittlung etc. zu beseitigen.Rasch Rechtsanwälte Unser Mandant obsiegte. Die Berufungsfrist lief ab. Zu eindeutig war der Fall in juristischer Hinsicht. Dachten wir. Die Kanzlei Rasch scheint dies anders zu sehen.Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er nun einige Monate nach dem Urteil eine erneute Klage zugestellt bekam. Restitutionsklage? Nö. Die gleichen Ansprüche werden einfach nochmals gegen den gleichen Mandanten geltend gemacht. Wir sind mal gespannt, was sich die Kanzlei Rasch dabei gedacht hat und werden von dem kuriosen Verfahren weiter berichten.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Na das dürfte eine ordentliche Klatsche geben – Es sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein, dass der Grundsatz „ne bis in idem“ auch im Zivilrecht gilt.

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