Die US-amerikanische Musikindustrie ist gegen ReDigi, einem Online-Flohmarkt für MP3-Dateien, vor Gericht gezogen. Das Portal ermöglicht Usern das Weiterverkaufen von legal erworbenen Musikdateien.
Der neue Internetdienst „ReDigi“ sorgt in den Vereinigten Staaten für Furore: Das Portal ist laut eigener Aussage der weltweit erste Online-Marktplatz für gebrauchte MP3-Dateien. Die Musikindustrie läuft gegen „ReDigi“ Sturm und zieht vor Gericht, meldet Computerbild in seiner Online-Ausgabe.
So funktioniert ReDigi
Interessenten laden sich ein spezielles Programm, den „ReDigi Music Organizer“ auf ihren PC und melden sich als Nutzer an. Der Organizer greift auf die iTunes-Musikbibliothek zu. Nachdem der Nutzer die Songs markiert hat, die er verkaufen will, lädt die Software die Dateien in den ReDigi Cloud und löscht die Lieder aus der iTunes-Bibliothek und von allen synchronisierten Geräten, erklärt computerbild.de. Nach dem Verkauf löscht ReDigi die Datei aus seinem Angebot.
Musikbranche nicht begeistert
Der Musikbranche ist dieses Angebot ein Dorn im Auge. Sie klagte mit der Begründung, ReDigi erstelle unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Der „Online-Flohmarkt für Musik“ hält dagegen die First-Sale-Doktrin, die besagt, dass urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis weiterverkauft werden – egal, ob in physischer oder digitaler Form. Außerdem beteuert ReDigi, dass es eigentlich keine Kopien weiterverkauft, sondern Einzelstücke.
Ähnliches Angebot in Deutschland unzulässig
Solche Anbieter hätten wohl in Deutschland keine Chance, da hierfür die rechtlichen Grundlagen fehlen, meldet das Computermagazin weiter. Dabei beruft sich Computerbild auf Angaben auf die Meinung des Bundesverbandes Musikindustrie. Außerdem bestätigten deutsche Gerichte bereits mehrfach, dass der Weiterverkauf einer Datei anders zu bewerten sei als der einer Musik-CD.
Einen vergleichbaren Fall gab es beim Verfahren gegen die Münchner Usedsoft. Das Unternehmen verkaufte benutzte Software-Lizenzen der Firma Oracle. Nach einem ersten Sieg von Oracle muss sich nun der Europäische Gerichtshof mit dem Rechtsschutz von Computerprogrammen auseinandersetzen. Wann die Richtungsentscheidung fällig wird, ist allerdings ungewiss.
Fazit:
Dass der Bundesverband der Musikindustrie hierin ein Urheberrechtsverstoß sieht, verwundert nicht. Seine Mitglieder – die Plattenfirmen – haben sicherlich kein großes Interesse daran, dass der Verkauf „gebrauchter“ mp3-Dateien möglich ist. Im Gegensatz zu Vinyl, Kassetten oder CDs nagt an mp3-Dateien nicht der Zahn der Zeit. Diese Auffassung wird durch ein aktuelles Urteil des Landgericht Stuttgart, Urteil v. 14.04.2011 – Az.: 17 O 513/10 gestützt. Nach der aktuellen Rechtsprechung muss man wohl sagen, dass eine Veräußerung gebrauchter mp3-Dateien gegen das Urheberrecht verstößt.
(tr)