Der Rechteinhaber Berlin Media Art JT e. K. versucht neuerdings Schadensersatzforderungen, die im Jahr 2009 durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharing gegenüber Abgemahnten geltend gemacht worden sind, von einem Inkassounternehmen – FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH – eintreiben.
In dem uns vorliegenden Fall, hatte der Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Zahlung von Schadensersatz verweigert. Da der Fall aus dem Jahr 2009 stammt, droht zum Ende des Jahres die Verjährung. Scheinbar sollen nur ein paar ausgewählte Fälle vor Gericht – ein paar wenige sind uns bekannt – und der Rest der Zahlungsverweigerer noch einmal per Inkassoschreiben zur Zahlung gedrängt werden.
Ob diese Aktion tatsächlich bei den meisten Zahlungsverweigerern fruchtet, wage ich zu bezweifeln. Ein Inkassobüro hat weniger Handlungsmittel, als die zuvor mandatierten Anwälte der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Beispielsweise kann ein Inkassounternehmen keine Klagen und Mahnbescheide für die Berlin Media Art JT e. K. einreichen / beantragen. Eine Hemmung der Verjährung findet durch das Einschalten eines Inkassounternehmens auch nicht statt. Hier müsste schon ein Mahnbescheid durch den Rechteinhaber beantragt werden. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist in der Regel nur der Versuch, den Zahlungsverweigerer noch einmal unter Druck zu setzen.
Das Inkassoschreiben erwähnt die Kanzlei Schulenberg & Schenk sowie deren Aktenzeichen, unter dem die ursprüngliche Abmahnung für die Berlin Media Art JT e. K. bearbeitet wurde, nicht. So kann bei vielen Abgemahnten der Eindruck entstehen, dass es sich um eine neue Angelegenheit handelt.
Wenn Sie ein solches Schreiben der FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für die Berlin Media Art JT e. K. erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
Wie erreichen Sie uns?
- Per Telefon unter 06131 – 240950
- Per Email gulden@infodocc.info
- Per Fax unter 06131 – 2409522
Müsste es nicht in der Überschrift heißen: „Wenn die Abmahnkanzlei keinen Erfolg hat…?
Ich habe noch ca. einige zig tausende € an vorwiegend betitelten Forderungen zu bekommen. .Aufgrund meiner Tätigkeit bei meiner asiatischen Firma bin ich zu wenig in Deutschland um die Forderungen einzutreiben.Ich bevorzuge den Einzug auf Erfolgsbasis.
Bitte lassen Sie mir Ihre Konditionen zukommen.
Mit freundlichem Gruß
Juergen Rilling
So ein Quatsch:
„Beispielsweise kann ein Inkassounternehmen keine Klagen und Mahnbescheide für die Berlin Media Art JT e. K. einreichen / beantragen.“
Natürlich können Inkassobüros MBs beantragen, schon seit 2008! Nur für Klagen bzw. streitige Verfahren wird ein Anwalt benötigt: