Wenn einen unerwartet das eigene Konterfei aus dem Zubehörregal entgegengrinst…

grinsekopf… hört der Spaß auf! Angeln ist seine große Leidenschaft. Der meditative Charakter dieses Sports hat auch seine positiven Auswirkungen auf unseren Mandanten. Er ist ein in sich ruhender Mensch, bis zu dem Augenblick, als er in einem Angelladen seinem eigenen Konterfei auf gefühlten 50 Angelzubehörprodukten gegenüber stand.

An Alzheimer litt er nicht, trotzdem konnte er sich nicht daran erinnern, dass er dem Hersteller der Produkte als Testimonial zur Verfügung stand. Er konnte sich an überhaupt keine Werbeaufnahmen geschweige denn an einen Werbevertrag erinnern. Eingänge unbekannter Herkunft auf seinem Konto konnte er ebenfalls nicht verzeichnen.

Das Bild erkannte er wieder. Es ist im Rahmen einer Anglerreise entstanden. Es sollte ausschließlich für einen Hintergrundbericht in einem Anglermagazin Verwendung finden. Weitergehende Rechte wurden nicht eingeräumt.

Der Hersteller der Anglerprodukte war sich zunächst keiner Schuld bewusst. Sie hätten doch kostenpflichtige Anzeigen in dem Magazin geschaltet. Da wäre es doch logisch, dass sich auch aus dem Fundus des Magazins bedienen könnten. Geben und Nehmen lautet hier die Devise.

Nach einer umfangreichen rechtlichen Aufklärung (Recht am eigenen Bild, Erwerb von Nutzungsrechten, etc.), wozu der Hausjurist scheinbar nicht in der Lage war, einigte man sich auf einen Schadensersatzausgleich in Form von Geld und Naturalien. Die nächsten 10 Jahre Angelprodukte frei Haus.

Was lernt man daraus, Augen auf beim Einkauf. Man weiß ja nie, wofür man so alles Werbung macht.

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