Wenn einen unerwartet das eigene Konterfei aus dem Zubehörregal entgegengrinst…
An Alzheimer litt er nicht, trotzdem konnte er sich nicht daran erinnern, dass er dem Hersteller der Produkte als Testimonial zur Verfügung stand. Er konnte sich an überhaupt keine Werbeaufnahmen geschweige denn an einen Werbevertrag erinnern. Eingänge unbekannter Herkunft auf seinem Konto konnte er ebenfalls nicht verzeichnen.
Das Bild erkannte er wieder. Es ist im Rahmen einer Anglerreise entstanden. Es sollte ausschließlich für einen Hintergrundbericht in einem Anglermagazin Verwendung finden. Weitergehende Rechte wurden nicht eingeräumt.
Der Hersteller der Anglerprodukte war sich zunächst keiner Schuld bewusst. Sie hätten doch kostenpflichtige Anzeigen in dem Magazin geschaltet. Da wäre es doch logisch, dass sich auch aus dem Fundus des Magazins bedienen könnten. Geben und Nehmen lautet hier die Devise.
Nach einer umfangreichen rechtlichen Aufklärung (Recht am eigenen Bild, Erwerb von Nutzungsrechten, etc.), wozu der Hausjurist scheinbar nicht in der Lage war, einigte man sich auf einen Schadensersatzausgleich in Form von Geld und Naturalien. Die nächsten 10 Jahre Angelprodukte frei Haus.
Was lernt man daraus, Augen auf beim Einkauf. Man weiß ja nie, wofür man so alles Werbung macht.