Werbung mit Apple-Logo, Apfel-Logo und Co. – erlaubt oder nicht?
Apple ist eine der bekanntesten und wertvollsten Marken der Welt. Es verwundert daher nicht, dass sämtliche Apple-Produkte markenrechtlich geschützt sind, z.B. das „iPad“, das „iPhone“ oder der „iPod“. Insgesamt sind über 500 Marken von Apple im deutschen Markenregister eingetragen.
Daneben ist natürlich auch das Apple-Logo, der berühmte angebissene Apfel, selbst als Bild- und Wortmarke weitreichend markenrechtlich geschützt.
Dürfen Unternehmen mit Apfel-Logos werben?
Es stellt sich die grundlegende Frage, ob ein normaler Gegenstand wie ein Apfel derart umfassend geschützt werden kann, dass niemand mehr mit einem Apfel als Logo werben darf. Dürfen Unternehmen mit Apfel-Logos werben? Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form darf ein solches Logo überhaupt genutzt werden? Dieser Betrag gibt einen Überblick über die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen.
Lizenzierte Nutzung – Apple Stores
Will man lizenzierte Apple-Produkte verwenden oder mit offiziellen Apple-Produkten werben, müssen sämtliche Marketing-Materialien vor der Veröffentlichung oder Ausstrahlung bei Apple eingereicht und von Apple bewilligt werden. Nur offiziell lizenzierte Apple-Stores dürfen mit den Produkten werden. Auch eigene Fotos und Videos von Apple Produkten sind ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung und Zustimmung durch Apple gestattet.
iPad – iPhone und iPod
Apple verlangt zudem, dass sowohl für Apple-Produkte als auch das Apple Logo immer der korrekte Copyright-Hinweis verwendet wird (so z.B. „Apple, das Apple Logo, iPad und iPhone sind Marken der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen sind. App Store ist eine Dienstleistungsmarke der Apple Inc.“). Weitere hilfreiche und nützliche Hinweise zur lizenzierten Nutzung finden sich auf der offiziellen Website von Apple.
Apple – Marke für Computer, Technologien und Dienstleistungen
Apple ist in erster Linie ein Computer- und Technologiekonzern. Deshalb ist es unstreitig und eindeutig, dass konkurrierende Technologieprodukte nicht mit einem Apfel als Logo werben dürfen. Daneben ist Apple aber auch ein Dienstleistungsunternehmen, das beispielsweise IT-Schulungen etc. anbietet. Auch diese Bereiche sind umfassend markenrechtlich geschützt. Wenn Unternehmen aus diesen Bereichen ein Apfel-Logo nutzen, kann ein Markenrechtsverstoß vorliegen.
Ausnutzung des Apple-Logos
Darüber hinaus kann eine bekannte Marke aber auch Schutz über den eigenen Waren- und Dienstleistungsbereich hinaus entfalten. Entscheidend ist hierfür, ob durch die Nutzung eines Apfel-Logos die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Apple-Logos beeinträchtigt oder ausgenutzt wird (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, Art. 9 Abs. 2 lit. c) GMV).
Werbung mit dem Apple-Logo
Eine Verletzung des Markenrechts liegt insbesondere dann vor, wenn die Bekanntheit, der Werbewert und die Anziehungskraft der geschützten Marke unabhängig von besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität des Produkts für eigene Zwecke kommerzialisiert werden. Der EuGH hat darauf abgestellt, ob der Verletzer
„ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne dafür eigene Anstrengungen machen zu müssen, die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke“ auszunutzen versucht (EuGH GRUR 2009, 756 – L’Oréal)“.
Immense Bekanntheit der Marke „Apple“
Entscheidend für diese Frage ist dabei zunächst die Bekanntheit der Marke. Diese lässt sich in einer Zusammenschau und umfassenden Würdigung verschiedener Elemente beurteilen, also unter anderem der allgemeinen Bedeutung des Unternehmens, der Höhe der Umsätze, der Qualität der unter der Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen, Exklusivität und Prestigewert der mit der Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen. Nach diesen Maßstäben genießt das Apple-Logo umfassenden Schutz. Diese Bekanntheit allein rechtfertigt jedoch den umfassenden Markenschutz außerhalb des Waren- und Dienstleistungsähnlichkeitsbereichs noch nicht.
Apple und Äpfel – Verwechslungsgefahr?
Daneben müssen die Zeichen optisch ähnlich sein, damit überhaupt eine Verwechslungsgefahr bestehen kann. Wie weit diese Ähnlichkeit der Zeichen tatsächlich reichen muss, ist jedoch höchst umstritten. Eine Verwechslungsgefahr kann theoretisch auch unabhängig von dem Grad der Zeichenähnlichkeit durch pure Assoziation (z.B. schlichter Apfel; angebissene Birne, Erdbeere etc.) bestehen.
Apple-Produkt oder nicht?
Daneben muss immer festgestellt werden, ob in der allgemeinen Verkehrsanschauung zwischen dem markenrechtlich geschützten und bekannten Apple-Logo und einem anderen Apfel-Zeichen eine „gedankliche Verknüpfung“ besteht. Die gedankliche Verknüpfung muss von dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher vorgenommen werden. Es richtet sich wie immer in der rechtlichen Beurteilung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Es ist konkret aufzuzeigen, dass die bekannte Marke eine Alleinstellung genießt. Eine absolute Alleinstellung in allen möglichen Bereichen ist dabei nicht notwendig.
Konkrete Verwechslungsgefahr muss vorliegen
Es ist grundsätzlich nicht ausreichend, wenn bloße Assoziationen zwischen den Marken bestehen. Grundlegende Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung insbesondere der Grad der Ähnlichkeit der Vergleichszeichen, das Verhältnis der von den Vergleichszeichen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie die konkrete Verwechslungsgefahr. Falls diese Voraussetzungen gegeben sind, liegt ein rechtswidriger Eingriff in die bestehenden Markenrechte Apples vor.
Fazit
Unternehmen sollten sich genau überlegen, ob sie mit einem Apfel-Logo unlizenziert werben möchten. Ein solches Logo sollte keine allzu große Ähnlichkeit mit dem geschützten Logo von Apple aufweisen. Aber auch die lizenzierte Nutzung der Apple-Produkte ist voller rechtlicher Tücken. Unternehmen sollten daher besonders vorsichtig mit den geschützten Apple-Marken umgehen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Von einer unbedarften Nutzung der Apple-Marken ist daher abzuraten.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/streit-ums-logo-cafe-apfelkind-gewinnt-gegen-apple-2061995.html