Die Rechtsanwaltskammer Koblenz weist in ihrem aktuellen Kammerreport nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Zusatz „Rechtsanwalt bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht“ irreführend ist. Selbstverständlich könnte dies auch abgemahnt werden. Mir fallen immer wieder Kollegen auf, die diesen Zusatz immer noch auf ihrem schweren Briefpapier nutzen. Mancherorts bleibt die Zeit eben stehen. Für alle, die es genau wissen wollen: BeckRS 2012, 04738.
Ein Kommentar
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„immer wieder Kollegen …, die diesen Zusatz immer noch auf ihrem schweren Briefpapier nutzen“ – insbesondere wohl deshalb, weil „kollegiale“ Abmahnungen kein Honorar (mehr) bringen. 😉