Update:
Was für ein Zufall:-) Soeben bekommen wir die Mitteilung, dass die Berliner Richter unsere Rechtsauffassung teilen und WhatsApp aufgegeben haben, die AGB auf deutsch umzustellen. WhatsApp hat nun zwei Wochen Zeit, gegen dieses sog. Versäumnisurteil vorzugehen.
Was möchte WhatsApp denn nun wirklich mit seinen Nutzungsbedingungen erreichen? Es gibt aktuell die Diskussion, dass die AGB nicht so weitreichende Nutzungsrechte einräumen, wie ursprünglich allgemein dargelegt. Tatsächlich heißt es wörtlich unter Punkt 5 B der „Terms of Service“ von WhatsApp:
„However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.“
Persönliche Daten keinesfalls sicher
Das bedeutet -jedenfalls wörtlich- dass sich WhatsApp nur für Statusmeldungen und Profilbilder ein umfassendes Nutzungsrecht einräumen lässt. Die versendeten Privatnachrichten und deren Inhalte sind davon nicht betroffen. Dann ist ja alles gut! Die ganze Aufregung also umsonst. Oder etwa doch nicht? Spätestens seit dem NSA-Skandal dürfte in Deutschland hinlänglich bekannt sein, dass persönliche Daten in den Händen von amerikanischen Konzernen keineswegs sicher sind. Es besteht jedenfalls ein großes Risiko.
AGB bewusst nicht besonders konkret
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AGB bewusst sehr schwammig gehalten sind, um sich für die Zukunft ein Hintertürchen offen zu halten. Vieles deutet darauf hin. Mit vielen Worten und voluminös verschachtelten Sätzen in scheinbar endlosen Absätzen versucht WhatsApp, diskussionswürdige Nutzungsbedingungen zu verstecken.
Nutzungsbedingungen nur in Englisch – unzumutbar nach deutschem Recht
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Nutzungsbedingungen nur in englischer Sprache zu lesen sind. Zwar heißt es noch in der Überschrift der Website von WhatsApp „Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise“. Die einzelnen Formulierungen sind dann allerdings komplett in englischer Sprache geschrieben. Dies ist unserer Meinung nach unwirksam.
In der einschlägigen Regelung des § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB steht, dass AGB nur Bestandteil des Vertrages werden, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in „zumutbarer Weise“ von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die AGB müssen also für die jeweiligen Nutzer verständlich sein. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass zumindest eine deutsche Übersetzung vorliegen muss. Ansonsten ist die Kenntnisnahme für den deutschen Durchschnittskunden nicht verständlich und damit nicht zumutbar.
Fazit
Die entstandene Verwirrung um die Interpretation der Klausel zeigt eindrucksvoll, dass die Nutzungsbedingungen verständlich in deutscher Sprache gefasst werden müssen. Die kompletten AGB von WhatsApp sind daher unwirksam. Gegenüber deutschen Nutzern wird sich WhatsApp daher grundsätzlich nicht auf die eigenen Nutzungsbedingungen berufen können.
AGBs ?
Im Text richtig, in der Überschrift peinlich…
oh ja! Wie richtig! Meiner Spracherkennung ist das allerdings regelmäßig egal. Wie gut, dass es aufmerksame Menschen gibt. Danke:-)
Wenn man das ( o.g. AGB ) seinen Mandanten verkauft, köpfen sie einen, unwirksam.Insbesondere ist irritierend, dass „status submissions“ behandelt werden wie schutzfähige Werke oder Teile davon. Unklar ist und bleibt, was der Nutzer da automatisch lizensiert.
Argument: wir liefern diesen tollen, zunächst kostenfreien Service, und ihr gebt uns eure Bilder.
Plus: die blitzartige Versendung von Daten inkl. Fotos / Videos vom Ort des Geschehens direkt vom Smartphone, minus: die App saugt alles, was in Reichweite ist. So werden Telefon – und Kontaktlisten abgezogen, mit den Daten des Anbieters verglichen und automatisch in die WhatsApp-Kontaktliste eingefügt.
Was genau sind „status submissions“ ? Unklar.
Versäumnisurteil gegen WhatsApp, in dem WhatsApp auferlegt wird, die AGB in deutscher Sprache zu verfassen, wenn es rechtskräftig werden sollte (Az. 15 O 44/13) – LG Berlin
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