Viele WhatsApp Nutzer sind erbost, weil sie wegen der Nutzung von Drittanbieter Apps nun dauerhaft gesperrt werden.
Darf WhatsApp die Nutzer dauerhaft sperren?
Ja.
WhatsApp hat sehr strikte AGB, die von jedem Nutzer akzeptiert werden müssen.
Verstößt der Nutzer nun gegen die AGB, z.B. durch die Verwendung der Klon-Apps, dann darf WhatsApp die Nutzer sperren.
Jeder Nutzer „kennt“ die AGB – oder sollte die AGB kennen. Zumindest kann sich kein Nutzer darauf berufen, die AGB nicht gekannt zu haben. Schließlich muss man die Kenntnis der AGB vor der Nutzung des Dienstes bestätigen.
Die Sperrung erfolgt nicht aus heiterem Himmel und ist daher nicht überraschend für den WhatsApper.
Wer dennoch nicht auf WhatsApp verzichten will, der sollte versuchen, alles zu deinstallieren und sich erneut anzumelden. Funktioniert dies nicht, dann muss eine neue Telefonnummer her. Damit sollte es klappen. ABER: Bitte dann die AGB künftig beachten.