Sollte das neue Leistungsschutzrecht in der derzeitigen Fassung kommen, sehen viele Netzschaffende Gefahr für die Freiheit des Internets. „Halb so schlimm“, meinen jedoch die Verlage.
Zumindest für Wikipedia gibt Christoph Keese vom Axel-Springer-Konzern Entwarnung im Hinblick auf da neue Leistungsschutzrecht: „Die Links unter Wikipedia-Artikeln werden nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst und sind damit weiter lizenzfrei und kostenlos möglich“, sagte er zum Internet-Magazin Golem.de. Diese seien nicht nur als bibliographische Hinweise legal, sondern müssten zum Teil sogar so ausgeführt werden, um den Vorschriften des Urheberrechtes zu genügen.
Google, so Keese weiter, werde jedoch mit Ärger rechnen müssen, sollte das neue Leistungsschutzrecht in Form des derzeit bestehenden Entwurfs kommen. Das Problem dabei sind nicht die in Form von Links wiedergegeben Überschriften, sondern die angeteaserten Texte in den Ergebnislisten der Suchmaschine. Diese würden das vorgesehene, für ein Jahr gültige, alleinige Verbreitungsrecht der jeweiligen Urheber verletzten.
Auch soll es für Journalisten weiterhin möglich sein, Vorabmeldungen von Redaktionen zu verarbeiten: „Wenn Sie Vorabmeldungen verarbeiten, schaffen Sie ein neues Werk, dessen Urheber Sie dann sind“, erläuterte Keese gegenüber Golem.de. Auch die wörtliche Übernahme von Textpassagen sei weiterhin möglich, wenn man sie – wie bisher auch schon – vorschriftsmäßig als Zitate kennzeichnet.
Da stimme ich dem guten Keese zu. Dennoch erwarte ich einige Klagen von Urhebern und Verlagen, die dies möglicherweise konträr sehen.